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Testament und Vorsorge: die zehn häufigsten Fehler

PPS
vor 6 Tagen
3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Wer kein Testament macht, überlässt die Verteilung seines Vermögens dem Gesetz. Wer eines macht, sollte es richtig machen. In unserer Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler, die sich mit wenig Aufwand vermeiden lassen.

Fehler beim Testament

1. Das Testament ist am Computer geschrieben. Ein privates Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein ausgedrucktes Testament mit Unterschrift ist unwirksam. Ort und Datum sind nicht zwingend, sollten aber stets angegeben werden, damit bei mehreren Testamenten klar ist, welches gilt.

2. Beim gemeinschaftlichen Testament fehlt die zweite Unterschrift. Ehegatten können gemeinsam testieren. Es genügt, wenn einer den Text von Hand schreibt und beide unterschreiben (§ 2267 BGB). Fehlt die Unterschrift des anderen, liegt kein gemeinschaftliches Testament vor.

3. Das Berliner Testament bindet stärker als gedacht. Beim Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig ein, und die Kinder erben nach dem Tod des Längerlebenden. Nach dem ersten Erbfall kann der Überlebende die gemeinsamen Verfügungen in der Regel nicht mehr ändern (§ 2271 BGB), auch wenn sich die Familie anders entwickelt. Wer später noch reagieren will, braucht eine ausdrückliche Änderungsbefugnis im Testament.

4. Der Pflichtteil wird übersehen. Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern haben auch bei Enterbung Anspruch auf den Pflichtteil, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld (§ 2303 BGB). Beim Berliner Testament können die Kinder ihn schon nach dem ersten Erbfall verlangen. Eine Pflichtteilsstrafklausel kann davon abhalten, verhindert es aber nicht.

5. Das Testament wird nie überprüft. Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern oder Enkeln, der Kauf einer Immobilie: Jedes dieser Ereignisse kann ein Testament überholen. Nach einer Scheidung ist die Einsetzung des früheren Ehegatten in der Regel unwirksam; der Rest des Testaments gilt aber weiter. Wir empfehlen, ein Testament alle fünf Jahre durchzusehen.

6. Niemand findet das Testament. Ein Testament in der Schublade kann verloren gehen oder verschwinden. Sicher ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht, in Freiburg bei der Testamentsstelle am Fahnenbergplatz. Sie kostet einmalig 75 €, hinzu kommt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister für 15,50 €. Das Nachlassgericht erfährt dann im Erbfall automatisch von dem Testament.

Fehler bei Steuer und Schenkung

7. Die Freibeträge der Kinder bleiben ungenutzt. Jedes Kind kann von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei erben, der Ehegatte 500.000 €. Beim Berliner Testament erben die Kinder vom erstversterbenden Elternteil zunächst nichts; ihr Freibetrag verfällt. Bei größeren Vermögen lässt sich das mit Vermächtnissen zugunsten der Kinder vermeiden.

8. Mit Schenkungen wird zu lange gewartet. Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer früh beginnt, kann sie mehrfach nutzen. Zugleich verringern sich Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen einer Schenkung mit jedem Jahr um ein Zehntel und entfallen nach zehn Jahren ganz (§ 2325 BGB). Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt diese Frist allerdings erst mit dem Ende der Ehe. Mehr dazu auf unserer Seite Haus an die Kinder überschreiben.

9. Das Familienheim wird falsch übertragen. Das selbst bewohnte Haus kann der Ehegatte steuerfrei erben, Kinder bis zu einer Wohnfläche von 200 m². Voraussetzung ist, dass der Erbe es selbst bewohnt, und zwar grundsätzlich zehn Jahre lang. Wer vorher auszieht oder verkauft, verliert die Steuerfreiheit rückwirkend.

Fehler bei der Vorsorge

10. Es gibt keine Vorsorgevollmacht. Viele verlassen sich darauf, dass der Ehegatte im Notfall alles regeln darf. Das Gesetz erlaubt das nur für die Gesundheitssorge und höchstens sechs Monate (§ 1358 BGB). Für Bankgeschäfte, Verträge oder den Verkauf einer Immobilie braucht es eine Vorsorgevollmacht, sonst bestellt das Gericht einen Betreuer. Die Vollmacht sollte im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden; für Privatpersonen kostet das ab 20,50 €.

Ausblick: Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13.10.2026 über die Erbschaftsteuer. Bayern rügt unter anderem, dass die Freibeträge seit 2009 nicht an Inflation und Immobilienpreise angepasst wurden. Wie das Gericht entscheidet und wann, ist offen. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln.

Wir beraten Sie

Wir beraten in Freiburg und Südbaden seit 1973 zu Testament, Erbvertrag, Vermögensübertragung und Vorsorgevollmacht. Mehr dazu finden Sie unter Erbrecht und Vorsorge für Privatpersonen. Wenn Sie ein bestehendes Testament prüfen lassen oder Ihre Nachfolge neu regeln möchten, sprechen Sie uns an. Sie erreichen uns unter 0761 38782-0 oder kanzlei@pohl-sitzler.de.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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