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Maklerrecht in Freiburg.

Wir prüfen Maklerverträge und vertreten Käufer, Verkäufer, Vermieter und Maklerunternehmen bei Streit um Provision, Widerruf, Rückforderung und Haftung.

Fassade Kanzleigebäude von Kartäuserstraße gesehen

Liegt eine Provisionsrechnung vor oder läuft eine Widerrufsfrist? Rufen Sie an, wir ziehen Dringendes vor.

Wobei wir helfen

Ob eine Provision geschuldet ist, entscheidet sich oft an Details: an einer E-Mail, einem Exposé oder einer Nachricht. Wir vertreten Auftraggeber und Makler, im einzelnen Fall immer nur eine Seite.

Für Käufer und Verkäufer

Provisionsrechnung erhalten? Nie einen Vertrag unterschrieben? Provision schon bezahlt?

 

Wir prüfen, ob ein Maklervertrag zustande gekommen ist, wehren unberechtigte Forderungen ab und fordern gezahlte Provisionen zurück, etwa nach einem Widerruf.

Für Maklerunternehmen

Kunde zahlt nicht? Geschäft ohne Sie abgeschlossen? Vertragsmuster auf dem Prüfstand?

 

Wir setzen Provisionsansprüche durch, gestalten Maklerverträge, Exposés und Widerrufsbelehrungen rechtssicher und vertreten Sie vor Gericht.

Vermietung und Gewerbe

Wer zahlt bei der Mietwohnung? Provision für Gewerbeflächen vereinbart?

 

Wir beraten Vermieter, Mieter und Makler zum Bestellerprinzip bei Wohnungen und zu Provisionsabreden bei Gewerbeflächen.

Themen im Einzelnen

Zustandekommen des Maklervertrags

Ausdrücklicher Vertrag, Provisionsverlangen im Exposé, Abschluss per E-Mail oder Messenger, Textform bei Wohnungen und Einfamilienhäusern.

 

Nachweis und Vermittlung

Ursächlichkeit der Maklerleistung, Vorkenntnis, Abweichungen zwischen angebotenem und abgeschlossenem Geschäft.

 

Provision beim Immobilienkauf

Verteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, Fälligkeit und Höhe.

 

Wohnungsvermittlung

Bestellerprinzip bei Mietwohnungen, unzulässige Provisionsforderungen gegenüber Mietern.

 

Widerruf und Rückforderung

Widerrufsrecht bei Verträgen per Internet, E-Mail oder Telefon, Rückforderung gezahlter Provisionen.

 

Pflichten und Haftung des Maklers

Aufklärung, Doppeltätigkeit, Verlust der Provision bei Treuepflichtverletzung, Schadensersatz.

Fristen, die Sie kennen sollten

 

Widerruf: Verbraucher können einen Maklervertrag, der per Internet, E-Mail oder Telefon geschlossen wurde, in der Regel binnen 14 Tagen widerrufen.

 

Fehlende Belehrung: Wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage.

 

Verjährung: Provisions- und Rückforderungsansprüche verjähren in der Regel in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind.

 

Wer eine Frist versäumt, verliert oft seine Rechte. Melden Sie sich deshalb früh.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Sie wissen von Anfang an, wie wir vorgehen und womit Sie rechnen können.

1. Anfragen

Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei Fristen vorrangig.

2. Einschätzen

Im Erstgespräch, gern per Video, prüfen wir Ihre Unterlagen, benennen Chancen und Risiken. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

3. Umsetzen

Wir verhandeln, schreiben und vertreten Sie vor Gericht. Als laufende Rechtsabteilung bleiben wir danach Ihr Ansprechpartner.

Häufige Fragen zum Maklerrecht

Wann muss ich eine Maklerprovision zahlen?

Wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht, der Makler das Geschäft nachgewiesen oder vermittelt hat und der Hauptvertrag gerade dadurch zustande gekommen ist.

 

Braucht ein Maklervertrag eine bestimmte Form?

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern muss er in Textform geschlossen werden, eine E-Mail genügt. In anderen Fällen kann ein Maklervertrag sogar stillschweigend entstehen.

 

Wer zahlt den Makler beim Kauf einer Wohnung?

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern darf der Käufer als Verbraucher höchstens die Hälfte der Provision tragen. Bei Mietwohnungen zahlt, wer den Makler beauftragt hat.

 

Kann ich eine gezahlte Provision zurückfordern?

Ja, etwa nach einem wirksamen Widerruf, wenn kein wirksamer Vertrag bestand oder wenn der Makler seine Pflichten schwer verletzt hat.

 

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Sobald eine Provisionsrechnung vorliegt, die Sie für unberechtigt halten, oder ein Kunde nicht zahlt. Bei einem möglichen Widerruf zählt jeder Tag.

 

Was kostet die Beratung?

Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab, bevor Sie sich festlegen.

Ihr Anliegen im Maklerrecht

Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob und wie wir helfen können. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

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