Wobei wir helfen
Im Erbrecht geht es um Vermögen und fast immer auch um Familie. Wir sorgen für klare Regelungen und vertreten Sie mit Nachdruck, wenn es zum Streit kommt, im einzelnen Fall immer nur eine Seite.
Testament und Erbvertrag
Wer soll was erben? Berliner Testament sinnvoll? Altes Testament noch passend?
Wir gestalten Testamente und Erbverträge, die Ihren Willen eindeutig festhalten, Pflichtteilsrisiken berücksichtigen und Streit unter den Erben vermeiden.
Erben und Erbengemeinschaft
Erbschein nötig? Nachlass überschuldet? Miterben einigen sich nicht?
Wir begleiten die Abwicklung des Nachlasses, prüfen die Ausschlagung und führen die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, notfalls bis zur Teilungsversteigerung.
Pflichtteil
Enterbt worden? Erbe will nichts herausgeben? Zu Lebzeiten verschenktes Vermögen?
Wir verlangen Auskunft über den Nachlass, setzen Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung durch oder wehren überhöhte Forderungen ab.
Themen im Einzelnen
Testament und Erbvertrag
Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung.
Gesetzliche Erbfolge
Erbordnungen, Erbrecht des Ehegatten, Einfluss des Güterstands.
Erbschein und Nachlassabwicklung
Erbscheinsverfahren, Annahme und Ausschlagung, Nachlassverbindlichkeiten, überschuldeter Nachlass.
Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
Verwaltung des Nachlasses, Teilung, Immobilien im Nachlass, Teilungsversteigerung.
Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
Auskunft und Wertermittlung, Schenkungen zu Lebzeiten, Pflichtteilsverzicht.
Testamentsauslegung und Erbstreit
Wirksamkeit und Auslegung, Testierfähigkeit, Anfechtung, Erbschaftsklage.
Fristen, die Sie kennen sollten
Ausschlagung: Binnen sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung, bei Auslandsbezug binnen sechs Monaten.
Pflichtteil: Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von der Enterbung erfahren haben.
Schenkungen: Sie erhöhen den Pflichtteil, wenn sie in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgt sind, mit jedem Jahr um ein Zehntel weniger.
Wer eine Frist versäumt, verliert oft seine Rechte. Melden Sie sich deshalb früh.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Sie wissen von Anfang an, wie wir vorgehen und womit Sie rechnen können.
1. Anfragen
Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei Fristen vorrangig.
2. Einschätzen
Im Erstgespräch, gern per Video, prüfen wir Ihre Unterlagen, benennen Chancen und Risiken. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
3. Umsetzen
Wir verhandeln, schreiben und vertreten Sie vor Gericht. Als laufende Rechtsabteilung bleiben wir danach Ihr Ansprechpartner.
Häufige Fragen zum Erbrecht
Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge: zuerst Kinder und Ehegatte, ohne Kinder Eltern und Geschwister neben dem Ehegatten. Die Quoten hängen auch vom Güterstand ab.
Was ist der Pflichtteil?
Ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ihn haben Kinder, Ehegatten und, wenn keine Kinder da sind, die Eltern, wenn sie durch Testament enterbt wurden.
Muss ich ein Erbe annehmen?
Nein. Sie können es innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Das ist vor allem sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist.
Was tun, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigt?
Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen. Gelingt keine Einigung, entscheidet das Gericht, bei Immobilien notfalls durch Teilungsversteigerung.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Am besten schon beim Testament. Nach dem Erbfall spätestens, wenn Fristen laufen, Auskünfte verweigert werden oder Streit unter den Erben entsteht.
Was kostet die Beratung?
Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab, bevor Sie sich festlegen.
Ihr Anliegen im Erbrecht
Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob und wie wir helfen können. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
Verwandte Tätigkeitsbereiche: Vermögensübertragung · Vorsorge für Privatpersonen · Vorsorge für Unternehmer · Miet- und WEG-Recht · Glossar
Gesetzestext: Erbrecht im BGB (§§ 1922 ff.) bei gesetze-im-internet.de

