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Erbrecht in Freiburg.

Wir gestalten Testamente und Erbverträge und vertreten Erben, Pflichtteilsberechtigte und Erbengemeinschaften bei Nachlassabwicklung, Pflichtteil und Erbstreit.

Fassade Kanzleigebäude von Kartäuserstraße gesehen

Läuft die Frist zur Ausschlagung oder droht ein Pflichtteil zu verjähren? Rufen Sie an, wir ziehen Dringendes vor.

Wobei wir helfen

Im Erbrecht geht es um Vermögen und fast immer auch um Familie. Wir sorgen für klare Regelungen und vertreten Sie mit Nachdruck, wenn es zum Streit kommt, im einzelnen Fall immer nur eine Seite.

Testament und Erbvertrag

Wer soll was erben? Berliner Testament sinnvoll? Altes Testament noch passend?

 

Wir gestalten Testamente und Erbverträge, die Ihren Willen eindeutig festhalten, Pflichtteilsrisiken berücksichtigen und Streit unter den Erben vermeiden.

Erben und Erbengemeinschaft

Erbschein nötig? Nachlass überschuldet? Miterben einigen sich nicht?

 

Wir begleiten die Abwicklung des Nachlasses, prüfen die Ausschlagung und führen die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, notfalls bis zur Teilungsversteigerung.

Pflichtteil

Enterbt worden? Erbe will nichts herausgeben? Zu Lebzeiten verschenktes Vermögen?

 

Wir verlangen Auskunft über den Nachlass, setzen Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung durch oder wehren überhöhte Forderungen ab.

Themen im Einzelnen

Testament und Erbvertrag

Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung.

 

Gesetzliche Erbfolge

Erbordnungen, Erbrecht des Ehegatten, Einfluss des Güterstands.

 

Erbschein und Nachlassabwicklung

Erbscheinsverfahren, Annahme und Ausschlagung, Nachlassverbindlichkeiten, überschuldeter Nachlass.

 

Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung

Verwaltung des Nachlasses, Teilung, Immobilien im Nachlass, Teilungsversteigerung.

 

Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung

Auskunft und Wertermittlung, Schenkungen zu Lebzeiten, Pflichtteilsverzicht.

 

Testamentsauslegung und Erbstreit

Wirksamkeit und Auslegung, Testierfähigkeit, Anfechtung, Erbschaftsklage.

Fristen, die Sie kennen sollten

 

Ausschlagung: Binnen sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung, bei Auslandsbezug binnen sechs Monaten.

 

Pflichtteil: Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von der Enterbung erfahren haben.

 

Schenkungen: Sie erhöhen den Pflichtteil, wenn sie in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgt sind, mit jedem Jahr um ein Zehntel weniger.

 

Wer eine Frist versäumt, verliert oft seine Rechte. Melden Sie sich deshalb früh.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Sie wissen von Anfang an, wie wir vorgehen und womit Sie rechnen können.

1. Anfragen

Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei Fristen vorrangig.

2. Einschätzen

Im Erstgespräch, gern per Video, prüfen wir Ihre Unterlagen, benennen Chancen und Risiken. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

3. Umsetzen

Wir verhandeln, schreiben und vertreten Sie vor Gericht. Als laufende Rechtsabteilung bleiben wir danach Ihr Ansprechpartner.

Häufige Fragen zum Erbrecht

Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge: zuerst Kinder und Ehegatte, ohne Kinder Eltern und Geschwister neben dem Ehegatten. Die Quoten hängen auch vom Güterstand ab.

 

Was ist der Pflichtteil?

Ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ihn haben Kinder, Ehegatten und, wenn keine Kinder da sind, die Eltern, wenn sie durch Testament enterbt wurden.

 

Muss ich ein Erbe annehmen?

Nein. Sie können es innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Das ist vor allem sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist.

 

Was tun, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigt?

Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen. Gelingt keine Einigung, entscheidet das Gericht, bei Immobilien notfalls durch Teilungsversteigerung.

 

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Am besten schon beim Testament. Nach dem Erbfall spätestens, wenn Fristen laufen, Auskünfte verweigert werden oder Streit unter den Erben entsteht.

 

Was kostet die Beratung?

Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab, bevor Sie sich festlegen.

Ihr Anliegen im Erbrecht

Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob und wie wir helfen können. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

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