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Anwalt für Pachtrecht in Freiburg.

Wir gestalten und prüfen Pachtverträge über Gaststätten, Betriebe, landwirtschaftliche Flächen und Rebflächen und vertreten Verpächter oder Pächter bei Streit um Pacht, Inventar, Verlängerung und Kündigung – vom Breisgau über den Kaiserstuhl bis ins Markgräflerland.

Fassade Kanzleigebäude von Kartäuserstraße gesehen

Steht eine Kündigung oder die Rückgabe des Pachtobjekts an? Rufen Sie an, wir ziehen Dringendes vor.

Wobei wir helfen

Pacht ist mehr als Miete: Der Pächter darf das Objekt nicht nur nutzen, sondern auch die Erträge ziehen. Wir vertreten Verpächter und Pächter, im einzelnen Fall immer nur eine Seite.

Gaststätten und Betriebe

Restaurant oder Hotel mit Inventar übernehmen? Brauerei- oder Getränkebindung im Vertrag?

 

Wir entwerfen und prüfen Pachtverträge für Gastronomie und Gewerbebetriebe: Pachtzins, Inventar, Instandhaltung, Bezugsbindungen und Rückgabe.

Landpacht und Weinbau

Äcker, Wiesen oder Rebflächen verpachten? Pachtzins anpassen?

 

Wir begleiten Landpachtverträge von der Gestaltung über die Anzeige bei der Behörde bis zur Beendigung und Rückgabe der Flächen.

Streit zwischen Verpächter und Pächter

Pacht bleibt aus? Objekt verwahrlost? Kündigung erhalten?

 

Wir setzen Pachtforderungen durch, prüfen Kündigungen, führen Räumungsverfahren und klären Ansprüche bei Vertragsende.

Themen im Einzelnen

Vertragsgestaltung

Laufzeit, Pachtzins und Anpassung, Nebenkosten, Unterverpachtung, Sicherheiten.

 

Inventar

Übernahme, Erhaltung und Ersatz des mitverpachteten Inventars, Rückgabe bei Pachtende.

 

Landpacht

Besonderheiten der Landpacht, Schriftform bei langen Laufzeiten, Anzeige bei der Landwirtschaftsbehörde.

 

Pachtzins und Anpassung

Wertsicherung, Anpassung bei veränderten Verhältnissen, Rückstände.

 

Mängel und Erhaltung

Wer trägt welche Instandhaltung, Mängelrechte des Pächters.

 

Kündigung und Rückgabe

Ordentliche und außerordentliche Kündigung, Räumung, Rückgabe von Objekt und Inventar.

 

Landpacht und Rebflächen in Südbaden

Landpacht hat eigene Regeln, die von der allgemeinen Pacht abweichen. Ein Landpachtvertrag über mehr als zwei Jahre muss schriftlich geschlossen werden. Sonst gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist entsprechend kündbar. Der Vertrag ist der unteren Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt anzuzeigen. Der Pachtzins kann angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse nachhaltig geändert haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Pächter die Fortsetzung des Vertrags verlangen.

Gerade bei Rebflächen geht es um lange Bindungen: Anlagen, Pflanzrechte, Rückgabe im ordnungsgemäßen Zustand. Wir achten darauf, dass das im Vertrag sauber geregelt ist. Kommt es zum Streit, entscheidet in Landpachtsachen das Amtsgericht als Landwirtschaftsgericht. Auch dort vertreten wir Sie.

 

Pacht bei Hofübergabe, Erbfall und Verkauf

Wer Flächen erbt oder den Betrieb abgibt, übernimmt oft laufende Pachtverträge. Ein Verkauf beendet die Pacht nicht. Der Erwerber tritt in den Vertrag ein. Stirbt der Pächter, können seine Erben unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Wir prüfen, welche Verträge bestehen, wie lange sie binden und welche Gestaltung für Ihre Nachfolge sinnvoll ist.

Fristen, die Sie kennen sollten

 

Pacht auf unbestimmte Zeit: Kündigung nur zum Schluss eines Pachtjahres, spätestens am dritten Werktag des halben Jahres, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll (§ 584 BGB).

 

Landpacht auf unbestimmte Zeit: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des nächsten Pachtjahres (§ 594a BGB).

 

Anzeige von Landpachtverträgen: Bei der Landwirtschaftsbehörde innerhalb eines Monats nach Vertragsschluss.

 

Wer eine Frist versäumt, verliert oft seine Rechte. Melden Sie sich deshalb früh.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Sie wissen von Anfang an, wie wir vorgehen und womit Sie rechnen können.

1. Anfragen

Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei Fristen vorrangig.

2. Einschätzen

Im Erstgespräch, gern per Video, prüfen wir Ihre Unterlagen, benennen Chancen und Risiken. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

3. Umsetzen

Wir verhandeln, schreiben und vertreten Sie vor Gericht. Als laufende Rechtsabteilung bleiben wir danach Ihr Ansprechpartner.

Häufige Fragen zum Pachtrecht

Was ist der Unterschied zwischen Miete und Pacht?

Bei der Miete darf der Mieter die Sache nutzen. Bei der Pacht darf der Pächter zusätzlich die Erträge ziehen, etwa ein Restaurant samt Inventar betreiben oder eine Fläche bewirtschaften.

 

Welche Besonderheiten gelten bei der Landpacht?

Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gelten eigene Vorschriften, etwa zu Form, Kündigungsfristen und Pachtanpassung. Landpachtverträge sind der Behörde anzuzeigen.

 

Wer ist für das Inventar verantwortlich?

Grundsätzlich muss der Pächter mitverpachtetes Inventar erhalten. Was im Einzelnen gilt, regelt der Vertrag.

 

Kann ein Pachtvertrag vorzeitig beendet werden?

Nur aus wichtigem Grund, bei vereinbartem Sonderkündigungsrecht oder durch Aufhebungsvertrag.

 

Braucht ein Landpachtvertrag die Schriftform?

Ja, wenn er für mehr als zwei Jahre gelten soll. Fehlt die Schriftform, gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit den gesetzlichen Fristen gekündigt werden.

 

Kann der Pächter verlangen, dass die Pacht verlängert wird?

Bei der Landpacht unter bestimmten Voraussetzungen ja, etwa wenn der Betrieb wirtschaftlich auf die Flächen angewiesen ist. Das Verlangen muss form- und fristgerecht gestellt werden. Im Streitfall entscheidet das Landwirtschaftsgericht.

 

Was passiert mit der Pacht, wenn das Grundstück verkauft wird?

Der Vertrag läuft weiter. Der Käufer tritt als Verpächter ein.

 

Welches Gericht ist bei Streit über Landpacht zuständig?

Das Amtsgericht als Landwirtschaftsgericht. Für andere Pachtverträge gelten die allgemeinen Zuständigkeiten.

 

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Am besten vor Vertragsschluss. Spätestens bei Streit über Pacht, Inventar, Kündigung oder Rückgabe.

 

Was kostet die Beratung?

Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab, bevor Sie sich festlegen.

Ihr Anliegen im Pachtrecht

Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob und wie wir helfen können. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

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