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Erbbaurecht in Freiburg.

Wir gestalten und prüfen Erbbaurechtsverträge und vertreten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte bei Streit um Erbbauzins, Zustimmung, Heimfall und Vertragsende.

Fassade Kanzleigebäude von Kartäuserstraße gesehen

Liegt ein Erhöhungsverlangen auf dem Tisch oder wird der Heimfall angedroht? Rufen Sie an, wir ziehen Dringendes vor.

Wobei wir helfen

Beim Erbbaurecht gehören Grundstück und Haus rechtlich verschiedenen Personen, oft über Jahrzehnte. Wir vertreten Eigentümer und Erbbauberechtigte, im einzelnen Fall immer nur eine Seite.

Für Grundstückseigentümer

Erbbaurecht bestellen? Erbbauzins anpassen? Erbbauberechtigter zahlt nicht?

 

Wir gestalten Erbbaurechtsverträge, setzen Anpassungen des Erbbauzinses durch, entscheiden über Zustimmungen und machen den Heimfall geltend, wenn es nötig ist.

Für Erbbauberechtigte

Erhöhungsverlangen erhalten? Heimfall angedroht? Laufzeit endet bald?

 

Wir prüfen, ob eine Erhöhung berechtigt ist und in welcher Höhe, wehren unberechtigte Heimfallansprüche ab und verhandeln über Verlängerung und Entschädigung.

Kauf, Verkauf und Finanzierung

Haus auf Erbbaurecht kaufen oder verkaufen? Eigentümer verweigert die Zustimmung?

 

Wir prüfen den Vertrag vor dem Kauf, klären die Zustimmung zu Veräußerung und Beleihung und lassen eine verweigerte Zustimmung gerichtlich ersetzen.

Themen im Einzelnen

Erbbaurechtsvertrag

Laufzeit, Erbbauzins, Wertsicherung, Zustimmungsvorbehalte, Heimfall und Entschädigung.

 

Erbbauzins und Anpassung

Wertsicherungsklauseln, Erhöhungsverlangen, gesetzliche Grenzen bei Wohnnutzung, Rückstände.

 

Zustimmung zu Veräußerung und Belastung

Zustimmung des Eigentümers bei Verkauf und Grundschuld, Ersetzung durch das Amtsgericht.

 

Heimfall

Heimfallgründe, Zahlungsverzug, Vergütung bei Heimfall, Verjährung des Anspruchs.

 

Vertragsende und Verlängerung

Erlöschen durch Zeitablauf, Entschädigung für das Bauwerk, Verlängerung und Vorrecht auf Erneuerung.

 

Streit und Prozess

Außergerichtliche Einigung, Gutachten zum Bodenwert, Klage auf Zahlung oder Zustimmung.

Fristen, die Sie kennen sollten

 

Erbbauzins bei Wohnnutzung: Eine Erhöhung kann frühestens drei Jahre nach Vertragsschluss oder nach der letzten Anpassung verlangt werden.

 

Heimfall wegen Zahlungsverzugs: Nur, wenn der Erbbauzins mindestens in Höhe zweier Jahresbeträge rückständig ist.

 

Verjährung des Heimfallanspruchs: Sechs Monate ab Kenntnis des Eigentümers, spätestens zwei Jahre nach Eintritt der Voraussetzungen.

 

Wer eine Frist versäumt, verliert oft seine Rechte. Melden Sie sich deshalb früh.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Sie wissen von Anfang an, wie wir vorgehen und womit Sie rechnen können.

1. Anfragen

Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei Fristen vorrangig.

2. Einschätzen

Im Erstgespräch, gern per Video, prüfen wir Ihre Unterlagen, benennen Chancen und Risiken. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

3. Umsetzen

Wir verhandeln, schreiben und vertreten Sie vor Gericht. Als laufende Rechtsabteilung bleiben wir danach Ihr Ansprechpartner.

Häufige Fragen zum Erbbaurecht

Was ist ein Erbbaurecht?

Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Das Grundstück bleibt beim Eigentümer, das Haus gehört dem Erbbauberechtigten. Dafür zahlt dieser in der Regel einen Erbbauzins.

 

Darf der Erbbauzins erhöht werden?

Nur, wenn der Vertrag eine Anpassung vorsieht. Dient das Bauwerk Wohnzwecken, setzt das Gesetz zusätzliche Grenzen bei Höhe und zeitlichem Abstand.

 

Was bedeutet Heimfall?

Der Erbbauberechtigte muss das Erbbaurecht auf den Eigentümer übertragen, wenn ein im Vertrag vereinbarter Grund eintritt, etwa ein erheblicher Zahlungsrückstand. Er erhält dafür in der Regel eine Vergütung.

 

Was passiert, wenn die Laufzeit endet?

Das Erbbaurecht erlischt, das Bauwerk wird Teil des Grundstücks. Der Eigentümer muss den Erbbauberechtigten grundsätzlich entschädigen, oft lässt sich eine Verlängerung vereinbaren.

 

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Am besten vor Abschluss oder Kauf. Spätestens bei einem Erhöhungsverlangen, einer verweigerten Zustimmung oder einer Heimfalldrohung.

 

Was kostet die Beratung?

Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab, bevor Sie sich festlegen.

Ihr Anliegen im Erbbaurecht

Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob und wie wir helfen können. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

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