Kauf- und Werkvertragsrecht – Beratung für Käufer, Verkäufer, Unternehmer & Auftraggeber
Warum das Kauf- und Werkvertragsrecht wichtig ist
Das Kauf- und Werkvertragsrecht betrifft alltägliche und wirtschaftlich bedeutende Geschäfte – vom Kaufvertrag über bewegliche Sachen bis hin zu komplexen Werkverträgen für Bauleistungen, Reparaturen oder Dienstleistungen. Konflikte entstehen häufig bei Mängeln, Verzögerungen, Rücktritt oder Schadensersatzforderungen.
Frühzeitige anwaltliche Beratung schützt vor kostspieligen Streitigkeiten und hilft, Verträge klar und rechtssicher zu gestalten.
Unsere Leistungen im Kauf- und Werkvertragsrecht
1. Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
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Erstellung & Prüfung von Kauf- und Werkverträgen
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Beratung zu Gewährleistung, Haftung & Rücktrittsrechten
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Klare Regelungen zu Abnahme, Vergütung und Verjährung
2. Mängelrechte und Gewährleistung
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Durchsetzung von Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung
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Beratung bei Rücktritt und Schadensersatzansprüchen
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Abwehr unberechtigter Forderungen
3. Abnahme und Vergütung im Werkvertragsrecht
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Beratung bei Abnahmeverweigerung oder Teilabnahmen
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Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
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Unterstützung bei Abschlagszahlungen und Sicherheiten
4. Konfliktlösung und Prozessvertretung
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Außergerichtliche Einigungen bei Vertragsstreitigkeiten
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Vertretung vor Gericht in Kauf- und Werkvertragsverfahren
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Erfahrung mit komplexen wirtschaftlichen Verfahren
Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei
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Langjährige Erfahrung im Kauf- und Werkvertragsrecht
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Beratung für beide Seiten: Käufer/Verkäufer & Auftraggeber/Unternehmer
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Strategische Konfliktlösung außergerichtlich oder vor Gericht
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Transparente Kosten durch klare Kommunikation
FAQ zum Kauf- und Werkvertragsrecht
Was ist der Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag?
Beim Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur Übergabe einer Sache, beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung eines bestimmten Erfolges.
Welche Rechte habe ich bei Mängeln?
Käufer und Auftraggeber können je nach Vertrag Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz verlangen.
Was bedeutet Abnahme im Werkvertragsrecht?
Die Abnahme ist der Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber das Werk akzeptiert – ab dann beginnen Gewährleistungsfristen und der Vergütungsanspruch des Unternehmers.
Wie lange sind Mängelansprüche gültig?
Regelmäßig zwei Jahre im Kaufrecht und fünf Jahre bei Bauwerken im Werkvertragsrecht (§ 438, § 634a BGB).
Wann sollte ein Anwalt im Kauf- und Werkvertragsrecht eingeschaltet werden?
Bereits vor Vertragsabschluss zur Risikovermeidung. Spätestens aber bei Streit über Mängel, Zahlungen, Abnahmen oder Rücktritt.
Fazit: Ihr verlässlicher Partner im Kauf- und Werkvertragsrecht
Das Kauf- und Werkvertragsrecht ist vielfältig und praxisrelevant – von alltäglichen Kaufgeschäften bis zu großen Bau- und Werkverträgen. Wir beraten Sie umfassend, setzen Ihre Rechte durch und stehen Ihnen bei Vertragsgestaltung, Mängeln oder Prozessen entschlossen zur Seite.
👉 Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung.
weiterführende links:
🔗 Externer Link: §§ 433 ff. & 631 ff. BGB – Kauf- und Werkvertragsrecht