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Kauf- und Werkvertragsrecht in Freiburg.

Wir prüfen Kauf- und Werkverträge und vertreten Käufer, Verkäufer, Auftraggeber und Handwerker bei Streit um Mängel, Rücktritt, Schadensersatz und Bezahlung.

Fassade Kanzleigebäude von Kartäuserstraße gesehen

Haben Sie einen Mangel entdeckt oder droht die Verjährung? Rufen Sie an, wir ziehen Dringendes vor.

Wobei wir helfen

Ob Haus, Auto oder Handwerkerleistung: Wenn die Sache nicht hält, was versprochen war, kommt es auf die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge an. Wir vertreten im einzelnen Fall immer nur eine Seite.

Immobilienkauf

Feuchtigkeit, Schädlinge oder falsche Wohnfläche nach dem Kauf? Gewährleistung ausgeschlossen?

 

Wir prüfen Kaufverträge vor dem Notartermin und setzen nach dem Kauf Ansprüche wegen verschwiegener Mängel durch, bis hin zu Rücktritt, Anfechtung und Schadensersatz.

Fahrzeuge und andere Waren

Auto mit Mängeln gekauft? Händler lehnt die Reparatur ab? Kunde will vom Kauf zurücktreten?

 

Wir setzen Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab, für Käufer ebenso wie für Händler.

Handwerker und Werkleistungen

Bad, Dach oder Heizung mangelhaft? Rechnung zu hoch? Auftraggeber zahlt nicht?

 

Wir klären Mängel und Abnahme, lassen den Zustand gerichtlich sichern, setzen Werklohn durch oder wehren überhöhte Forderungen ab.

Themen im Einzelnen

Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung

Kaufverträge über Immobilien, Fahrzeuge und Waren, Werkverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen.

 

Mängel beim Kauf

Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz, Verbrauchsgüterkauf, Rückgriff in der Lieferkette.

 

Gewährleistungsausschluss und Arglist

Grenzen des Ausschlusses, verschwiegene Mängel, zugesicherte Eigenschaften, Anfechtung des Kaufvertrags.

 

Mängel beim Werkvertrag

Nacherfüllung, Selbstvornahme und Kostenvorschuss, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.

 

Abnahme und Werklohn

Abnahme, Abschlagszahlungen, Schlussrechnung, Kostenvoranschlag und Überschreitung.

 

Beweissicherung und Prozess

Selbstständiges Beweisverfahren, Sachverständige, Klage und Vergleich.

Fristen, die Sie kennen sollten

 

Mängelansprüche: Sie verjähren beim Kauf beweglicher Sachen und bei den meisten Werkleistungen in zwei Jahren, bei Gebäuden und Bauleistungen in fünf Jahren.

 

Verbraucher beim Kauf vom Händler: Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres, wird vermutet, dass er schon beim Kauf vorhanden war.

 

Arglistige Täuschung: Der Kaufvertrag kann binnen eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung angefochten werden.

 

Wer eine Frist versäumt, verliert oft seine Rechte. Melden Sie sich deshalb früh.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Sie wissen von Anfang an, wie wir vorgehen und womit Sie rechnen können.

1. Anfragen

Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei Fristen vorrangig.

2. Einschätzen

Im Erstgespräch, gern per Video, prüfen wir Ihre Unterlagen, benennen Chancen und Risiken. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

3. Umsetzen

Wir verhandeln, schreiben und vertreten Sie vor Gericht. Als laufende Rechtsabteilung bleiben wir danach Ihr Ansprechpartner.

Häufige Fragen zum Kauf- und Werkvertragsrecht

Was ist der Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag?

Beim Kauf schuldet der Verkäufer eine mangelfreie Sache. Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer einen Erfolg, etwa eine funktionierende Heizung oder ein dichtes Dach.

 

Welche Rechte habe ich bei einem Mangel?

Zunächst Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatz. Dafür sollten Sie eine angemessene Frist setzen. Erst danach kommen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht.

 

Die Gewährleistung wurde ausgeschlossen. Habe ich trotzdem Rechte?

Ja, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Eigenschaft zugesichert war. Das kommt gerade beim Kauf gebrauchter Immobilien häufig vor.

 

Wie lange kann ich Mängel geltend machen?

In der Regel zwei Jahre, bei Gebäuden und Bauleistungen fünf Jahre. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gelten längere Fristen.

 

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Am besten vor der Unterschrift, beim Immobilienkauf vor dem Notartermin. Spätestens sobald ein Mangel auftritt und die Gegenseite nicht reagiert.

 

Was kostet die Beratung?

Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab, bevor Sie sich festlegen.

Ihr Anliegen im Kauf- und Werkvertragsrecht

Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob und wie wir helfen können. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

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