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Vorsorge für Unternehmen in Freiburg - Rechtliche Absicherung für Unternehmer und Betriebe

Vorsorge für Unternehmer: Ihr Betrieb läuft weiter - auch wenn Sie ausfallen

Was passiert mit Ihrem Lebenswerk bei einem 3-Monats-Ausfall?

Warum gerade Unternehmer besonders gefährdet und wieso Einzelunternehmer und Geschäftsführer das höchste Risiko tragen

Diese Frage stellt sich kaum ein Unternehmer – bis es zu spät ist. Ein Autounfall, Herzinfarkt oder Sturz vom Gerüst und innerhalb weniger Tage steht Ihr Betrieb vor existenzbedrohenden Problemen:​

- Banken verweigern Überweisungen und Kreditverlängerungen
- Lieferverträge können nicht verlängert oder angepasst werden
- Geschäftspartner wenden sich ab, Aufträge gehen verloren
- Mitarbeiter können nicht bezahlt werden
- Wichtige Entscheidungen bleiben liegen​

Das Tragische: Mit der richtigen rechtlichen Vorsorge wären diese Probleme vermeidbar gewesen.​​​​​





Als Unternehmer sind Sie nicht nur für sich selbst verantwortlich, sondern für:​

- Mitarbeiter und deren FamilienGeschäftspartner und Lieferanten
- Kunden und laufende Projekte
- Banken und Kreditverpflichtungen
- Ihre eigene Familie und deren finanzielle Sicherheit​
- Ohne Sie läuft nichts – es sei denn, Sie treffen rechtzeitig Vorkehrungen.​​

 

 

1. Bankvollmachten und Zahlungsverkehr
Problem: Ohne Bankvollmacht können weder Rechnungen bezahlt noch Eingänge verbucht werden.
Lösung: Notfall-Bankvollmachten für vertraute Personen, zeitlich und betragsmäßig begrenzt.​
 
2. Vertragsverlängerungen und Geschäftsentscheidungen
Problem: Laufende Verträge enden, neue Aufträge können nicht angenommen werden.
Lösung: Geschäftsvollmachten mit klar definierten Befugnissen.​
 
3. Personalverantwortung
Problem: Löhne können nicht überwiesen, Personalentscheidungen nicht getroffen werden.
Lösung: Prokura oder spezielle Vollmachten für HR-Themen.​
 
4. Kommunikation mit Behörden
Problem: Steuerliche und gewerberechtliche Pflichten können nicht erfüllt werden.
Lösung: Behördenvollmachten und Steuerberater-Mandate.​
 
5. Familienabsicherung parallel zum Betrieb
Problem: Private Vorsorge wird oft vergessen, obwohl Familie und Betrieb eng verknüpft sind.
Lösung: Integrierte Vorsorgeplanung für Business und Familie.​
 

 
Phase 1:
Betriebliche Notfallplanung
Geschäftsvollmachten für Vertretungsberechtigte
Bankvollmachten mit Limitierungen
Prokura-Regelungen für größere Betriebe
Notfall-Handbuch mit wichtigen Kontakten und Abläufen​

Phase 2:
Private Absicherung
Erstellung einer Patientenverfügung inkl. medizinischer Beratung
Vorsorgevollmacht für Familienangehörige
Betreuungsverfügung für den Ernstfall​

Phase 3:
Vermögensplanung
Regelung der Betriebsnachfolge
möglichst steuerneutrale Übertragungsmodelle
Stiftungsgründung oder Holdingstrukturen bei größeren Vermögen​




 
Alles aus einer Hand – wenn gewünscht in nur einem Termin:
Als erste Kanzlei in der Region bieten wir Online-Vorsorgeberatung mit medizinischer Expertise.
 
In Kooperation mit erfahrenen Ärzten erstellen wir Ihre komplette Vorsorge-Dokumentation:
 
✓ Rechtsanwalt und Arzt gleichzeitig zugeschaltet
✓ Medizinische Aufklärung für fundierte Entscheidungen
✓ Rechtssichere Dokumentenerstellung
✓ Bequem von zu Hause oder aus dem Büro
✓ DSGVO-konforme Video-Beratung​
 

 
Wann sollte ich als Unternehmer vorsorgen?
Antwort: Sobald Sie Mitarbeiter haben oder wesentliche Geschäftsverträge abgeschlossen haben. Je größer Ihr Betrieb, desto dringlicher wird die Vorsorge. Spätestens ab 35 Jahren sollten Sie handeln.​
 
Wie lange dauert es, bis die Vollmachten wirksam sind?
Antwort: Sofort nach Unterzeichnung (bzw. falls erforderlich nach notarieller Beglaubigung). Banken bestehen häufig auf deren vorformulierten Vollmachten.
 
Was kostet es, wenn ich keine Vorsorge treffe?
Antwort: Bei einem 3-monatigen Ausfall können schnell Schäden im fünf- bis sechsstelligen Bereich entstehen. Die Vorsorgekosten sind im Vergleich dazu minimal.​
 
Kann ich die Vollmachten jederzeit widerrufen?
Antwort: Ja, alle Vollmachten können jederzeit schriftlich widerrufen werden. Wir empfehlen eine regelmäßige Überprüfung alle 3-5 Jahre.​
 
Brauche ich einen Arzt, wenn es um das Thema Patientenverfügung geht?
Antwort: Wir raten auf jeden Fall dazu, einen Arzt zu Rate zu ziehen und die Patientenverfügung auch von ihm unterschreiben zu lassen. Um Ihnen mehrere Termine und damit Zeit zu ersparen arbeiten wir mit Ärzten zusammen, die wir dann bei Bedarf online zuschalten können um Ihre Fragen zu beantworten.
 
Funktioniert die Online-Beratung auch bei komplexen Betriebsstrukturen?
Antwort: Ja, für GmbHs, Personengesellschaften und Holdings erstellen wir maßgeschneiderte Lösungen. Bei sehr komplexen Strukturen empfehlen wir mindestens einen Präsenztermin.​
 

 
Seit 1973 beraten wir Handwerksbetriebe, mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen.

Wir

- kennen die besonderen Herausforderungen von Unternehmern und wissen, worauf es ankommt.
- sprechen Ihre Sprache und verstehen Ihre Probleme aus jahrzehntelanger Praxis.
- arbeiten fast ausschließlich digital und können uns flexibel an Ihren Arbeitsablauf anpassen. Online-Termine, digitale Dokumente      und kurze Reaktionszeiten sind für uns Standard
- können bei Bedarf auf ein langjährig bewährtes Netzwerk aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren zurückgreifen. So erhalten Sie alle  Leistungen quasi aus einer Hand
 
Jetzt handeln – bevor es zu spät ist

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