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Anwalt für Mietrecht und WEG-Recht in Freiburg.

Wir vertreten Vermieter, Mieter und Wohnungseigentümer bei Kündigung, Mieterhöhung, Betriebskosten und Streit in der Eigentümergemeinschaft.

Fassade Kanzleigebäude von Kartäuserstraße gesehen

Läuft eine Frist, etwa für eine Räumung oder eine Beschlussanfechtung? Rufen Sie an, wir ziehen Dringendes vor.

Wobei wir helfen

Im Mietrecht vertreten wir Vermieter und Mieter, im WEG-Recht Wohnungseigentümer und Verwaltungen. Im einzelnen Fall immer nur eine Seite.

Für Vermieter

Mieter zahlt nicht? Kündigung wegen Eigenbedarf? Mieterhöhung geplant?

 

Wir prüfen und formulieren Kündigungen, führen Räumungsklagen, setzen Mieterhöhungen durch und erstellen Betriebskostenabrechnungen, die einer Prüfung standhalten.

Für Mieter

Kündigung erhalten? Mängel in der Wohnung? Nebenkosten zu hoch?

 

Wir prüfen, ob Kündigung oder Mieterhöhung wirksam sind, setzen Mängelbeseitigung und Mietminderung durch und kontrollieren die Betriebskostenabrechnung.

Für Wohnungseigentümer und Verwaltungen

Beschluss angreifen? Streit um bauliche Veränderungen? Hausgeld offen?

 

Wir begleiten Eigentümerversammlungen, fechten Beschlüsse an oder verteidigen sie, klären Fragen aus Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung und treiben Hausgeldrückstände bei.

Themen im Einzelnen

Kündigung und Räumung

Ordentliche und fristlose Kündigung, Eigenbedarf, Zahlungsverzug. Wir prüfen Form, Gründe und Fristen und vertreten Sie im Räumungsverfahren.

 

Mieterhöhung

Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, Staffel- und Indexmiete, Mieterhöhung nach Modernisierung.

Lesetipp: Mieterhöhung nach dem Freiburger Mietspiegel prüfen

 

Betriebskosten

Umlagefähigkeit, Abrechnungsfristen, Einwendungen gegen die Abrechnung.

Lesetipp: Nebenkostenabrechnung prüfen: Checkliste in zehn Punkten

 

Mängel und Mietminderung

Mängelanzeige, Minderung, Zurückbehaltung und Beseitigung.

 

Eigentümerversammlung und Beschlüsse

Einladung, Beschlussfassung, Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage.

 

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte und Kostenverteilung.

 

Mietrecht in Freiburg

Freiburg ist ein angespannter Wohnungsmarkt. Deshalb gelten hier die Mietpreisbremse und eine abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 15 Prozent steigen statt um 20 Prozent wie anderswo. Maßstab für Mieterhöhungen ist der qualifizierte Freiburger Mietspiegel. Ob eine Erhöhung oder die Miete bei Vertragsschluss zulässig ist, lässt sich damit meist genau prüfen. Das tun wir für Vermieter vor dem Erhöhungsverlangen und für Mieter, bevor sie zustimmen.

Fristen, die Sie kennen sollten

 

Beschlussanfechtung im WEG: Klage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung, Begründung innerhalb von zwei Monaten.

 

Betriebskosten: Einwendungen des Mieters spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung.

 

Mieterhöhung: Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.

 

Wer eine Frist versäumt, verliert oft seine Rechte. Melden Sie sich deshalb früh.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Sie wissen von Anfang an, wie wir vorgehen und womit Sie rechnen können.

1. Anfragen

Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei Fristen vorrangig.

2. Einschätzen

Im Erstgespräch, gern per Video, prüfen wir Ihre Unterlagen, benennen Chancen und Risiken. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

3. Umsetzen

Wir verhandeln, schreiben und vertreten Sie vor Gericht. Als laufende Rechtsabteilung bleiben wir danach Ihr Ansprechpartner.

Häufige Fragen zum Miet- und WEG-Recht

Was ist der Unterschied zwischen Mietrecht und WEG-Recht?

Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Das WEG-Recht regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber der Gemeinschaft.

 

Vertreten Sie Vermieter oder Mieter?

Beide. Im einzelnen Fall vertreten wir selbstverständlich nur eine Seite.

 

Gilt in Freiburg die Mietpreisbremse?

Ja. Bei neuen Mietverträgen darf die Miete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es etwa für Neubauten und nach einer umfassenden Modernisierung.

 

Wann darf der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen?

Wenn er die Wohnung für sich, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts benötigt und das in der Kündigung nachvollziehbar begründet. Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab und beträgt drei, sechs oder neun Monate.

 

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Nach Ende des Mietverhältnisses, sobald feststeht, dass ihm keine Ansprüche mehr zustehen. Für diese Prüfung hat er eine angemessene Frist, meist einige Monate. Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus, darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.

 

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Sobald eine Kündigung, eine Mieterhöhung oder ein Beschluss im Raum steht, spätestens aber, wenn eine Frist läuft. Eine frühe Einschätzung ist meist günstiger als ein späterer Streit.

 

Kann ich einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten?

Ja, wenn er formell oder inhaltlich fehlerhaft ist. Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden.

 

Was kann ich gegen eine falsche Nebenkostenabrechnung tun?

Belege einsehen und Einwendungen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben. Wir prüfen die Abrechnung Position für Position.

 

Was kostet die Beratung?

Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab, bevor Sie sich festlegen.

Ihr Anliegen im Miet- oder WEG-Recht

Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob und wie wir helfen können. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

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