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Klimaanlage auf dem Balkon: Wohnungseigentümer können die Gestattung von der Gemeinschaft verlangen
Ein Ehepaar möchte auf seinem Balkon das Außengerät einer Klimaanlage aufstellen, die Eigentümerversammlung lehnt ab. Der BGH hat am 17. Juli 2026 (V ZR 162/25) entschieden: Wohnungseigentümer können die Gestattung grundsätzlich verlangen, befürchteter Lärm steht dem regelmäßig nicht entgegen.
PPS
19. Okt.8 Min. Lesezeit
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