Anwaltliches Inkasso in Freiburg.
Wir treiben offene Forderungen für Unternehmen, Handwerker, Vermieter und Privatpersonen ein, von der Mahnung über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.

Droht die Verjährung zum Jahresende oder ist ein Widerspruch eingegangen? Rufen Sie an, wir ziehen Dringendes vor.
Wobei wir helfen
Beim Inkasso durch die Kanzlei erhalten Sie alles aus einer Hand: rechtliche Prüfung, Mahnung, Gericht und Vollstreckung. Anders als ein Inkassobüro können wir sofort klagen, wenn der Schuldner Einwände erhebt.
Mahnung und Forderungseinzug
Rechnung trotz Erinnerung offen? Schuldner vertröstet Sie? Ratenzahlung angeboten?
Wir prüfen die Forderung, mahnen mit anwaltlichem Nachdruck, machen Zinsen und Kosten geltend und schließen belastbare Zahlungsvereinbarungen.
Mahnverfahren und Klage
Schuldner reagiert nicht? Widerspruch gegen den Mahnbescheid? Einwände gegen die Rechnung?
Wir beantragen Mahn- und Vollstreckungsbescheid, führen das Klageverfahren, wenn der Schuldner widerspricht, und vertreten Sie vor Gericht.
Zwangsvollstreckung
Titel vorhanden, aber kein Geld? Alte Titel in der Schublade?
Wir vollstrecken durch Kontopfändung, Lohnpfändung und Vermögensauskunft, überwachen Titel über Jahre und greifen zu, sobald beim Schuldner wieder etwas zu holen ist.
Themen im Einzelnen
Prüfung der Forderung
Vertrag, Rechnung, Fälligkeit, Einwendungen des Schuldners und Beweislage.
Verzug, Zinsen und Kosten
Eintritt des Verzugs, Verzugszinsen, Pauschale gegenüber Unternehmen, Erstattung der Rechtsverfolgungskosten.
Zahlungsvereinbarung und Vergleich
Ratenzahlung, Schuldanerkenntnis, Sicherheiten und Verfallklauseln.
Mahnverfahren und Klage
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, streitiges Verfahren und Urteil.
Zwangsvollstreckung
Konto- und Lohnpfändung, Vermögensauskunft, Titelüberwachung.
Laufendes Forderungsmanagement für Unternehmen
Übernahme offener Posten, abgestimmt auf Ihre Buchhaltung und Ihre Kundenbeziehungen.
Fristen, die Sie kennen sollten
Verjährung: Die meisten Forderungen verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind, jeweils am 31. Dezember.
Verzug ohne Mahnung: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.
Mahnbescheid: Der Schuldner kann binnen zwei Wochen widersprechen. Der Vollstreckungsbescheid muss binnen sechs Monaten beantragt werden.
Wer eine Frist versäumt, verliert oft seine Rechte. Melden Sie sich deshalb früh.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Sie wissen von Anfang an, wie wir vorgehen und womit Sie rechnen können.
1. Anfragen
Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei Fristen vorrangig.
2. Einschätzen
Im Erstgespräch, gern per Video, prüfen wir Ihre Unterlagen, benennen Chancen und Risiken. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
3. Umsetzen
Wir verhandeln, schreiben und vertreten Sie vor Gericht. Als laufende Rechtsabteilung bleiben wir danach Ihr Ansprechpartner.
Häufige Fragen zum Inkasso
Warum ein Anwalt statt eines Inkassobüros?
Wir prüfen die Forderung rechtlich, und wenn der Schuldner widerspricht, führen wir das Verfahren ohne Wechsel weiter bis zur Vollstreckung. Anwaltliche Schreiben werden zudem meist ernster genommen.
Wer trägt die Kosten des Inkassos?
Ist der Schuldner in Verzug, muss er die notwendigen Kosten grundsätzlich erstatten, dazu Verzugszinsen. Kann er nicht zahlen, bleibt das Kostenrisiko allerdings beim Gläubiger.
Lohnt sich Inkasso auch bei kleinen Beträgen?
Ja. Gerade bei kleinen Rechnungen genügt oft schon ein anwaltliches Schreiben. Kommt es zum Mahnverfahren, bleiben die Gerichtskosten überschaubar. Ist der Schuldner in Verzug, muss er die Kosten grundsätzlich erstatten.
Wann verjährt meine Forderung?
In der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres ihrer Entstehung. Ein Mahnbescheid oder eine Klage hält die Verjährung auf. Aus einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid kann dagegen 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Was passiert, wenn der Schuldner widerspricht?
Dann geht das Mahnverfahren in ein normales Gerichtsverfahren über. Wir begründen den Anspruch und vertreten Sie dort.
Übernehmen Sie auch laufend Forderungen für Unternehmen?
Ja. Wir betreuen offene Posten fortlaufend und stimmen das Vorgehen auf Ihre Buchhaltung und Ihre Kundenbeziehungen ab.
Was kostet die Beratung?
Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab, bevor Sie sich festlegen.
Ihr Anliegen im Inkasso
Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob und wie wir helfen können. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
Verwandte Tätigkeitsbereiche: Kauf- und Werkvertragsrecht · Baurecht · Gewerbliches Mietrecht · Miet- und WEG-Recht · Glossar
Gesetzestext: Mahnverfahren in der ZPO (§§ 688 ff.) bei gesetze-im-internet.de
