Offene Rechnungen? Wir machen kurzen Prozess.
Wir treiben Forderungen ein, für Unternehmen aus Handel, Industrie, Handwerk und Bau. Von der ersten Mahnung bis zur Vollstreckung in einer Hand, in ganz Deutschland und gegen Schuldner in Frankreich und der Schweiz.
Rechnung Nr. 2026-0418 · offen
18.400,00 €
fällig seit: 15.08.2026
Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über Basiszins
Verzugspauschale: 40,00 €
Anwaltskosten: trägt im Verzug der Kunde
Unsere Anmerkung: 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ist Ihr Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.
Läuft die Verjährung zum Jahresende ab oder gerät Ihr Kunde in Schwierigkeiten? Rufen Sie an, wir ziehen Dringendes vor.
Was Ihnen gegenüber Firmenkunden zusteht
Im Geschäftsverkehr gelten für Zahlungsverzug strengere Regeln als gegenüber Verbrauchern. Viele Unternehmen verschenken dabei Geld.
30 Tage
Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ist Ihr Geschäftskunde in Verzug, auch ohne Mahnung.
9 Punkte
So hoch liegen die Verzugszinsen über dem Basiszinssatz, wenn kein Verbraucher beteiligt ist.
40 Euro
Diese Pauschale können Sie bei jeder Forderung zusätzlich verlangen. Sie wird auf die Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet.
31.12.
Forderungen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Rechnungen aus 2023 verjähren am 31. Dezember 2026.
Die Kosten unserer Beauftragung muss Ihr Kunde im Verzug grundsätzlich erstatten.
Wenn Ihr Kunde Einwände erhebt
Die meisten Forderungen scheitern nicht am Geld des Kunden, sondern an Einwänden, die er erst erhebt, wenn er zahlen soll. Darauf sind wir eingestellt, je nach Branche.
Handel und Großhandel
Die Ware war angeblich mangelhaft, gemeldet hat sich der Kunde erst nach Wochen?
Unter Kaufleuten muss der Käufer gelieferte Ware unverzüglich prüfen und Mängel sofort rügen. Wer das versäumt, kann sich später meist nicht mehr darauf berufen.
Wir prüfen Rügefrist, Lieferschein und Abnahme, Eigentumsvorbehalt.
Industrie und Zulieferer
Der Kunde rechnet mit Gegenforderungen auf oder beruft sich auf seine Einkaufsbedingungen?
Bei Rahmenverträgen und sich widersprechenden Geschäftsbedingungen kommt es darauf an, welche Regeln tatsächlich gelten. Das klären wir, bevor Sie Zugeständnisse machen.
Wir prüfen Rahmenvertrag und AGB, Aufrechnung, Sonderanfertigungen.
Handwerk und Bau
Die Schlussrechnung ist gestellt, der Auftraggeber verweigert Abnahme oder Zahlung?
Werklohn wird mit der Abnahme fällig. Für Bauleistungen gibt es zusätzlich eigene Sicherungsrechte, die viele Betriebe nicht nutzen.
Wir prüfen Abnahme, Schlussrechnung, Bauhandwerkersicherung.
Worauf es ankommt, bevor es zu spät ist
Ratenzahlung richtig vereinbaren
Eine Ratenzahlung ist oft der schnellste Weg zum Geld. Sie sollte schriftlich, mit Verfallklausel und Anerkenntnis der Forderung vereinbart werden.
Ware unter Eigentumsvorbehalt
Haben Sie unter Eigentumsvorbehalt geliefert, können Sie die Ware herausverlangen oder auf den Erlös zugreifen. Dafür ist Schnelligkeit entscheidend.
Kunde in der Krise
Zahlungen eines Kunden, der bereits zahlungsunfähig ist, kann ein Insolvenzverwalter unter Umständen zurückfordern. Wie Zahlungen und Vereinbarungen gestaltet sind, macht dabei einen Unterschied.
Schuldner in Deutschland, Frankreich und der Schweiz
Unser Sitz ist Freiburg im Breisgau, unser Arbeitsgebiet nicht. Das gerichtliche Mahnverfahren läuft elektronisch und ortsunabhängig, Klagen führen wir vor jedem deutschen Gericht. Verhandlungen per Video beantragen wir auf Wunsch, sofern das Gericht sie zulässt und technisch dazu ausgestattet ist.
Gegen Schuldner in Frankreich und anderen EU-Staaten nutzen wir das Europäische Mahnverfahren, in der Schweiz stellen wir das Betreibungsbegehren selbst. Ihrem französischen Kunden schreiben wir auf Französisch. Die Kanzlei liegt im Dreiländereck und begleitet Mandanten seit Jahren bei Rechtsfragen jenseits der Grenze.
Widerspricht der Schuldner, in Frankreich mit der „opposition“, in der Schweiz mit dem Rechtsvorschlag, wird über die Forderung dort vor Gericht entschieden. Dann arbeiten wir mit Kolleginnen und Kollegen vor Ort aus unserem Netzwerk zusammen, und Sie behalten uns als Ansprechpartner.
DE EN FR 中文
Beratung in vier Sprachen
So arbeiten wir mit Ihnen
1. Forderung schildern
Telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen.
2. Prüfung und anwaltliche Mahnung
Ihr Kunde erhält eine Zahlungsaufforderung mit kurzer Frist, auf unserem Briefkopf.
3. Mahnbescheid, Klage, Vollstreckung
Wenn nötig, ohne Wechsel des Ansprechpartners bis zur Pfändung.
Einzeln oder laufend
Eine einzelne Rechnung oder Ihre offenen Posten regelmäßig als Liste, ohne Abo und ohne Mindestmenge.
Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
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Häufige Fragen
Ab wann ist mein Geschäftskunde in Verzug?
Mit Ablauf eines im Vertrag vereinbarten Zahlungsziels oder nach einer Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Unternehmen ist dafür kein besonderer Hinweis auf der Rechnung nötig.
Welche Zinsen und Pauschalen kann ich verlangen?
Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40 Euro je Forderung. Höhere Zinsen gelten, wenn sie wirksam vereinbart sind.
Was kostet mich der Anwalt?
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ist Ihr Kunde in Verzug, muss er die Kosten grundsätzlich erstatten. Ist beim Kunden nichts zu holen, bleibt ein Kostenrisiko. Das besprechen wir mit Ihnen vorher.
Mein Kunde behauptet Mängel. Lohnt sich das noch?
Häufig ja. Unter Kaufleuten müssen Mängel unverzüglich gerügt werden, und viele Einwände kommen zu spät oder sind nicht belegt. Wir prüfen das, bevor Sie einen Nachlass gewähren.
Können Sie Forderungen gegen Kunden in Frankreich oder der Schweiz eintreiben?
Ja. In Frankreich nutzen wir bei Bedarf das Europäische Mahnverfahren, in der Schweiz stellen wir das Betreibungsbegehren selbst. Erhebt der Schuldner Widerspruch, in Frankreich die „opposition“, in der Schweiz den Rechtsvorschlag, arbeiten wir mit Kollegen vor Ort aus unserem Netzwerk zusammen. Ihr Ansprechpartner bleiben wir.
Arbeiten Sie nur für Unternehmen aus Südbaden?
Nein. Wir vertreten Unternehmen aus ganz Deutschland. Das Verfahren läuft weitgehend digital. Gerichtstermine per Video sind möglich, wenn das jeweilige Gericht sie zulässt.
Welche Rechnung ist offen?
Schildern Sie uns kurz die Forderung über das Formular oder per E-Mail an kanzlei@pohl-sitzler.de. Wir melden uns zeitnah und sagen Ihnen, wie wir vorgehen und welche Unterlagen wir brauchen.
Telefon +49 761 387 82-0
Fax +49 761 340 98
E-Mail kanzlei@pohl-sitzler.de
Kartäuserstraße 23, D-79102 Freiburg i. Br.
Bürozeiten Mo bis Fr, 08:30-12:30 und 13:30-17:30 Uhr, abends und am Wochenende nach Vereinbarung
5,0 ★★★★★
über 60 Bewertungen aus drei Quellen, seit 1973 in Freiburg
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