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Baurecht in Freiburg.

Wir gestalten und prüfen Bauverträge und vertreten Bauherren, Bauunternehmen, Handwerker, Bauträger und Architekten bei Streit um Mängel, Nachträge, Werklohn und Verzögerungen.

Fassade Kanzleigebäude von Kartäuserstraße gesehen

Steht die Abnahme an, zeigen sich Mängel oder droht die Verjährung? Rufen Sie an, wir ziehen Dringendes vor.

Wobei wir helfen

Das private Baurecht regelt die Verträge zwischen allen, die an einem Bau beteiligt sind. Wir begleiten Bauvorhaben von der Vertragsgestaltung bis zum Gericht und vertreten im einzelnen Fall immer nur eine Seite.

Für Bauherren

Bauvertrag oder Bauträgervertrag unterschreiben? Mängel am Neubau? Bau verzögert sich?

 

Wir prüfen Verträge vor der Unterschrift, begleiten die Abnahme, setzen Nacherfüllung, Minderung und Schadensersatz durch und sichern Ansprüche gegen die Verjährung.

Für Bauunternehmen und Handwerker

Werklohn wird nicht bezahlt? Streit um Nachträge? Mängelrügen unberechtigt?

 

Wir setzen Werklohn und Nachträge durch, verlangen Sicherheiten, wehren unberechtigte Mängelrügen ab und begleiten die Schlussrechnung.

Für Architekten, Ingenieure und Bauträger

Honorar nach HOAI offen? Vorwurf eines Planungsfehlers? Vertragsmuster überarbeiten?

 

Wir beraten zu Honorar und Haftung, prüfen und gestalten Architekten-, Ingenieur- und Bauträgerverträge und vertreten Sie im Streit.

Themen im Einzelnen

Bauverträge

BGB-Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag und Verträge nach VOB/B: Leistung, Vergütung, Termine und Sicherheiten.

 

Abnahme

Förmliche und fiktive Abnahme, Vorbehalt von Mängeln und Vertragsstrafe, Folgen für Gefahr, Fälligkeit und Verjährung.

 

Baumängel und Gewährleistung

Mängelrüge, Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz, selbstständiges Beweisverfahren.

 

Werklohn und Nachträge

Abschlagszahlungen, Schlussrechnung, geänderte und zusätzliche Leistungen, Bauhandwerkersicherung.

 

Bauverzögerung

Verzug, Behinderung, Vertragsstrafe, Mehrkosten und Kündigung des Bauvertrags.

 

Architekten- und Ingenieurrecht

Honorar nach HOAI, Leistungsumfang, Haftung für Planungs- und Überwachungsfehler.

Fristen, die Sie kennen sollten

 

Mängelansprüche bei Bauwerken: Sie verjähren nach BGB in fünf Jahren ab Abnahme, bei wirksam vereinbarter VOB/B in der Regel in vier Jahren.

 

Abnahme: Bekannte Mängel und eine vereinbarte Vertragsstrafe müssen bei der Abnahme vorbehalten werden, sonst gehen Rechte verloren.

 

Fiktive Abnahme: Setzt der Unternehmer nach Fertigstellung eine Frist zur Abnahme, gilt der Bau als abgenommen, wenn Sie nicht rechtzeitig unter Angabe mindestens eines Mangels verweigern.

 

Wer eine Frist versäumt, verliert oft seine Rechte. Melden Sie sich deshalb früh.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Sie wissen von Anfang an, wie wir vorgehen und womit Sie rechnen können.

1. Anfragen

Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei Fristen vorrangig.

2. Einschätzen

Im Erstgespräch, gern per Video, prüfen wir Ihre Unterlagen, benennen Chancen und Risiken. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

3. Umsetzen

Wir verhandeln, schreiben und vertreten Sie vor Gericht. Als laufende Rechtsabteilung bleiben wir danach Ihr Ansprechpartner.

Häufige Fragen zum Baurecht

Was umfasst das private Baurecht?

Es regelt die Verträge zwischen Bauherren, Bauunternehmen, Handwerkern, Bauträgern, Architekten und Ingenieuren, also Leistung, Vergütung, Abnahme und Gewährleistung. Genehmigungsfragen gehören zum öffentlichen Baurecht.

 

Welche Rechte habe ich bei Baumängeln?

Zunächst Nacherfüllung. Beseitigt der Unternehmer den Mangel nicht fristgerecht, kommen Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht.

 

Was ist bei der Abnahme zu beachten?

Mit der Abnahme beginnt die Verjährung, und die Beweislast für Mängel wechselt zum Bauherrn. Bekannte Mängel sollten Sie deshalb schriftlich vorbehalten.

 

Gilt die VOB/B automatisch?

Nein. Sie gilt nur, wenn sie wirksam vereinbart ist. Für Verbraucher gelten dabei besondere Grenzen.

 

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Am besten vor der Unterschrift unter den Bauvertrag. Spätestens vor der Abnahme, bei Mängeln oder wenn Zahlungen ausbleiben.

 

Was kostet die Beratung?

Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab, bevor Sie sich festlegen.

Ihr Anliegen im Baurecht

Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob und wie wir helfen können. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

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