Der Notar ist neutral. Wir sind es nicht.
Wir prüfen den Vertragsentwurf des Notars vor Ihrem Termin, und zwar ausschließlich in Ihrem Interesse. Für Käufer, Verkäufer und Eltern, die eine Immobilie an ihre Kinder übertragen.
Entwurf · Kaufvertrag · Seite 6
§ 7 Sachmängel
Der Kaufgegenstand wird verkauft, wie er steht und liegt. Rechte des Käufers wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist.
Unsere Anmerkung: Was weiß der Verkäufer über Feuchtigkeit und Dach? Ohne Angaben im Vertrag tragen Sie das Risiko allein.
Der Notartermin steht schon fest? Nennen Sie uns das Datum. Wir sagen Ihnen sofort, ob die Prüfung bis dahin möglich ist, und ziehen Eilfälle vor.
Unterschreiben Sie nichts, nur weil es beurkundet wird.
Der Notar ist von Gesetzes wegen unparteiisch. Er belehrt beide Seiten, aber er verhandelt für keine. Ob eine Klausel für Sie günstig ist oder ob etwas fehlt, das Sie schützen würde: Das zu sagen ist nicht seine Aufgabe. Es ist unsere. Wir prüfen den Entwurf in Ihrem Interesse und formulieren Änderungswünsche, die Sie dem Notar vor dem Termin vorlegen.
Sie kaufen.
Was passiert, wenn nach dem Einzug Mängel auftauchen?
Was als Beschaffenheit im Vertrag steht, entscheidet später über Ihre Rechte. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht für Überraschungen bezahlen.
Wir prüfen Haftungsausschluss, Fälligkeit, Übergabe, Rücktritt, bei Wohnungen Rücklage und Sonderumlagen.
Sie verkaufen.
Ist Ihr Geld sicher, bevor Sie das Eigentum verlieren?
Wir achten darauf, dass Sie nur zusagen, was Sie halten können, und dass Kaufpreis und Übergabe sauber aufeinander abgestimmt sind.
Wir prüfen Kaufpreissicherung, Zusicherungen, Räumung, Lastenübergang, Rücktritt.
Sie übertragen an Ihre Kinder.
Was gilt, wenn ein Kind verkauft, sich scheiden lässt oder Sie Pflege brauchen?
Abgesichert ist nur, was im Vertrag steht. Was heute fehlt, lässt sich nach der Eintragung oft nicht mehr nachholen.
Wir prüfen Rückforderungsrechte, Wohnrecht oder Nießbrauch, Folgen für Geschwister und Pflichtteil.
So läuft die Prüfung ab
1. Anfrage senden
Über das Formular unten oder per E-Mail, mit dem Datum Ihres Notartermins. Wir melden uns umgehend und sagen Ihnen, wie Sie uns den Entwurf zukommen lassen.
2. Prüfung und Besprechung
Telefonisch, per Video oder in der Kanzlei. Wir sagen Ihnen klar, wo Risiken liegen.
3. Änderungen vor dem Termin
Formuliert so, dass der Notar sie aufnehmen kann. Auf Wunsch begleiten wir Sie zum Termin.
Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
2 Wochen
Zwei Wochen sind keine Formalität.
Bei Grundstücksverträgen mit Verbrauchern soll der Entwurf in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Diese Zeit ist dafür gedacht, den Vertrag prüfen zu lassen. Nutzen Sie sie.
Ihr Notartermin steht an?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen über das Formular oder per E-Mail an kanzlei@pohl-sitzler.de und nennen Sie uns bitte das Datum des Notartermins. Wir melden uns zeitnah, sagen Ihnen, was wir für Sie tun können, und wie Sie uns den Entwurf zukommen lassen.
Telefon +49 761 387 82-0
Fax +49 761 340 98
E-Mail kanzlei@pohl-sitzler.de
Kartäuserstraße 23, D-79102 Freiburg i. Br.
Bürozeiten Mo bis Fr, 08:30-12:30 und 13:30-17:30 Uhr, abends und am Wochenende nach Vereinbarung
5,0 ★★★★★
über 60 Bewertungen aus drei Quellen, seit 1973 in Freiburg
Hinweis nach § 5b Abs. 3 UWG: Die Bewertungen stammen aus unserem Profil bei Trustlocal, das Bewertungen von Trustlocal, aus unserem Google-Unternehmensprofil und aus einer weiteren Quelle zusammenführt. Wir prüfen nicht, ob sie von Personen stammen, die unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben.
