Vorsorge für Privatpersonen in Freiburg.
Wir erstellen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Sorgerechtsverfügung, damit im Ernstfall die Menschen entscheiden, denen Sie vertrauen.

Wird ein Angehöriger gerade entscheidungsunfähig oder läuft ein Betreuungsverfahren? Rufen Sie an, wir ziehen Dringendes vor.
Wobei wir helfen
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit, und plötzlich können Sie nicht mehr selbst entscheiden. Ohne Vollmacht dürfen auch Kinder oder Eltern nicht für Sie handeln, und Ehegatten nur eingeschränkt. Dann bestellt das Gericht einen Betreuer. Mit der richtigen Vorsorge bestimmen Sie selbst.
Vollmacht und Betreuungsverfügung
Wer soll für Sie handeln? Zugriff auf Konto und Immobilie? Kontrolle des Bevollmächtigten?
Wir gestalten Vorsorgevollmachten, die bei Banken, Behörden und im Grundbuch funktionieren, und Betreuungsverfügungen für den Fall, dass doch ein Gericht entscheidet.
Patientenverfügung
Welche Behandlung wollen Sie, welche nicht? Gilt Ihre Verfügung im Ernstfall?
Wir formulieren Patientenverfügungen so konkret, dass Ärzte und Angehörige sie umsetzen können, und stimmen sie mit Ihrer Vollmacht ab.
Familie und Kinder
Wer kümmert sich um minderjährige Kinder? Patchworkfamilie? Eltern im Pflegefall?
Wir benennen in einer Sorgerechtsverfügung den gewünschten Vormund, regeln Vollmachten innerhalb der Familie und begleiten Angehörige im Betreuungsverfahren.
Themen im Einzelnen
Vorsorgevollmacht
Umfang, Bank- und Immobiliengeschäfte, Beglaubigung, Kontrollbevollmächtigter, Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister.
Betreuungsverfügung
Wunschbetreuer, Wünsche zur Lebensführung, Ausschluss bestimmter Personen.
Patientenverfügung
Konkrete Behandlungssituationen, Bindung von Ärzten und Bevollmächtigten, Organspende.
Sorgerechtsverfügung
Benennung eines Vormunds für minderjährige Kinder, Vermögenssorge für Kinder.
Betreuungsverfahren
Beratung und Vertretung von Angehörigen und Betreuten vor dem Betreuungsgericht.
Digitaler Nachlass und Unterlagen
Online-Konten, Zugangsdaten, Notfallordner für Angehörige.
Gut zu wissen
Ehegatten: Ohne Vollmacht dürfen sich Ehegatten nur in Gesundheitsfragen vertreten, und nur für höchstens sechs Monate. Konten, Verträge und Vermögen bleiben außen vor.
Kinder und Eltern: Sie haben ohne Vollmacht kein Vertretungsrecht. Dann bestellt das Gericht einen Betreuer.
Immobilien und Banken: Für das Grundbuch muss die Vollmacht beglaubigt sein, viele Banken verlangen zusätzlich eigene Formulare.
Vorsorge wirkt nur, wenn sie vor dem Ernstfall getroffen ist. Melden Sie sich deshalb früh.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Sie wissen von Anfang an, wie wir vorgehen und womit Sie rechnen können.
1. Anfragen
Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei Fristen vorrangig.
2. Einschätzen
Im Erstgespräch, gern per Video, prüfen wir Ihre Unterlagen, benennen Chancen und Risiken. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
3. Umsetzen
Wir verhandeln, schreiben und vertreten Sie vor Gericht. Als laufende Rechtsabteilung bleiben wir danach Ihr Ansprechpartner.
Häufige Fragen zur Vorsorge
Brauche ich als Ehepartner überhaupt eine Vollmacht?
Ja. Das gesetzliche Notvertretungsrecht gilt nur für Gesundheitsfragen und längstens sechs Monate. Für Konten, Verträge, Immobilien und alles Weitere brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Die Vollmacht bestimmt, wer für Sie handelt. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinische Behandlung Sie wollen. Beides gehört zusammen.
Muss die Vollmacht notariell sein?
Nicht immer. Für Immobiliengeschäfte muss die Unterschrift aber beglaubigt sein, etwa durch einen Notar. Wir sagen Ihnen, welche Form in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Kann ich meine Vorsorge ändern?
Ja, jederzeit, solange Sie geschäftsfähig sind. Wir empfehlen, die Unterlagen alle paar Jahre und nach wichtigen Lebensereignissen zu prüfen.
Ab wann sollte ich vorsorgen?
Ab dem 18. Geburtstag, denn ab dann dürfen auch Eltern nicht mehr automatisch entscheiden. Spätestens bei Heirat, Kindern oder Immobilienerwerb.
Was kostet die Beratung?
Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab, bevor Sie sich festlegen.
Ihr Anliegen zur Vorsorge
Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob und wie wir helfen können. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
Verwandte Tätigkeitsbereiche: Vorsorge für Unternehmer · Erbrecht · Vermögensübertragung · Glossar
Gesetzestext: Betreuungsrecht im BGB (§§ 1814 ff.) bei gesetze-im-internet.de
