Vorsorge für Unternehmer in Freiburg.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Betrieb handlungsfähig bleibt, wenn Sie ausfallen: mit Unternehmervollmacht, Prokura, passenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag und einer abgestimmten Nachfolge.

Ist ein Inhaber oder Geschäftsführer plötzlich ausgefallen? Rufen Sie an, wir ziehen Dringendes vor.
Wobei wir helfen
Fällt der Chef aus, stehen Zahlungen, Verträge und Entscheidungen still. Eine private Vorsorgevollmacht reicht dafür oft nicht. Wir verbinden betriebliche und private Vorsorge zu einer Lösung, die im Ernstfall trägt.
Einzelunternehmer und Handwerksbetriebe
Wer zahlt Löhne und Lieferanten, wenn Sie ausfallen? Wer unterschreibt Angebote?
Wir gestalten Unternehmervollmachten und Prokura, klären den Zugriff auf Konten und legen fest, wer den Betrieb im Notfall weiterführt.
GmbH und Gesellschafter
Sie sind einziger Geschäftsführer? Wer übt Ihr Stimmrecht aus? Passt der Gesellschaftsvertrag?
Wir sichern die Geschäftsführung ab, stimmen Vollmachten und Gesellschaftsvertrag aufeinander ab und vermeiden, dass das Gericht einen Notgeschäftsführer bestellen muss.
Nachfolge und Familie
Wer übernimmt den Betrieb auf Dauer? Ist die Familie abgesichert?
Wir verbinden die Vorsorge mit Testament und Unternehmensnachfolge und binden bei Bedarf Steuerberater und Notare ein.
Themen im Einzelnen
Unternehmervollmacht
Umfang und Grenzen, Bankgeschäfte, Beglaubigung, Kontrolle des Bevollmächtigten.
Prokura und Handlungsvollmacht
Erteilung und Eintragung, Einzel- und Gesamtprokura, Wirkung über den Tod hinaus.
Geschäftsführung in der GmbH
Zweiter Geschäftsführer, Vertretungsregeln, Vermeidung einer gerichtlichen Notgeschäftsführung.
Gesellschaftsvertrag
Stimmrechtsvollmachten, Nachfolgeklauseln, Abfindung, Regelungen für Krankheit und Tod eines Gesellschafters.
Notfallplan für den Betrieb
Zugänge, Konten, Ansprechpartner und Abläufe, die im Ernstfall sofort greifen.
Private Vorsorge und Nachfolge
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament, abgestimmt auf das Unternehmen.
Gut zu wissen
Geschäftsführer einer GmbH: Eine private Vorsorgevollmacht reicht meist nicht, um die GmbH zu führen. Fällt der einzige Geschäftsführer aus, bleibt oft nur die Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Gericht.
Prokura: Kaufleute können Prokura erteilen. Sie erlischt nicht mit dem Tod des Inhabers, der Betrieb bleibt handlungsfähig.
Gesellschaftsvertrag: Vollmachten für Stimmrechte und Regelungen zur Nachfolge müssen zum Gesellschaftsvertrag passen, sonst laufen sie ins Leere.
Vorsorge wirkt nur, wenn sie vor dem Ernstfall getroffen ist. Melden Sie sich deshalb früh.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Sie wissen von Anfang an, wie wir vorgehen und womit Sie rechnen können.
1. Anfragen
Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei Fristen vorrangig.
2. Einschätzen
Im Erstgespräch, gern per Video, prüfen wir Ihre Unterlagen, benennen Chancen und Risiken. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
3. Umsetzen
Wir verhandeln, schreiben und vertreten Sie vor Gericht. Als laufende Rechtsabteilung bleiben wir danach Ihr Ansprechpartner.
Häufige Fragen zur Vorsorge für Unternehmer
Reicht meine private Vorsorgevollmacht auch für den Betrieb?
Meist nicht. Banken, Geschäftspartner und Registergericht verlangen oft eigene Vollmachten. Bei einer GmbH kommt es zusätzlich auf Satzung und Geschäftsführung an.
Was passiert, wenn der einzige Geschäftsführer ausfällt?
Dann ist die GmbH handlungsunfähig. Im Notfall bestellt das Gericht auf Antrag einen Notgeschäftsführer. Besser ist es, rechtzeitig einen zweiten Geschäftsführer oder Prokuristen vorzusehen.
Brauche ich als Einzelunternehmer eine Prokura?
Wenn Sie im Handelsregister eingetragen sind, ist die Prokura ein bewährtes Mittel, weil sie auch nach Ihrem Tod fortgilt. Sonst hilft eine Unternehmervollmacht.
Was muss im Gesellschaftsvertrag stehen?
Vor allem, was bei Krankheit oder Tod eines Gesellschafters gilt: Stimmrecht, Vertretung, Nachfolge und Abfindung. Wir prüfen, ob Ihr Vertrag dazu passt.
Wann sollte ich vorsorgen?
Sobald Sie Mitarbeiter haben oder Verträge laufen, die ohne Sie nicht weitergehen. Spätestens bei der Gründung oder Übernahme eines Betriebs.
Was kostet die Beratung?
Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab, bevor Sie sich festlegen.
Ihr Anliegen zur Vorsorge im Unternehmen
Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob und wie wir helfen können. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
Verwandte Tätigkeitsbereiche: Vorsorge für Privatpersonen · Vermögensübertragung · Erbrecht · Inkasso · Glossar
Gesetzestext: Prokura im HGB (§§ 48 ff.) bei gesetze-im-internet.de
