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Vermögen an Kinder und Enkel übertragen.

Wir gestalten die Übergabe von Immobilien, Unternehmen und Vermögen zu Lebzeiten, abgestimmt auf Familie, Pflichtteil und Steuer.

Fassade Kanzleigebäude von Kartäuserstraße gesehen

Steht ein Notartermin für eine Übergabe an? Rufen Sie an, wir prüfen den Entwurf vorher.

Wobei wir helfen

Wer Vermögen schon zu Lebzeiten weitergibt, kann gestalten statt nur zu hinterlassen. Wir entwickeln die Lösung aus einem Guss: die rechtliche Gestaltung mit Ihnen, die steuerliche gemeinsam mit unseren langjährigen Partnern aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung oder mit Ihrem eigenen Steuerberater.

Übergabe von Immobilien

Haus an die Kinder übertragen? Weiter darin wohnen? Absicherung für den Ernstfall?

 

Wir gestalten Übergabeverträge mit Nießbrauch oder Wohnrecht, Rückforderungsrechten und Regelungen zur Pflege und prüfen Entwürfe vor dem Notartermin.

Haus an die Kinder überschreiben →

Unternehmen und Mittelstand

Nachfolger in der Familie? Gesellschaftsanteile übertragen? Gesellschaftsvertrag passend?

 

Wir begleiten die Unternehmensnachfolge, stimmen Übertragung, Gesellschaftsvertrag und Testament aufeinander ab und sichern die Übergebenden ab.

Familie und Ausgleich

Mehrere Kinder gerecht bedenken? Patchworkfamilie? Pflichtteilsansprüche vermeiden?

 

Wir regeln Anrechnung und Ausgleich unter Geschwistern, gestalten Pflichtteilsverzichte und sorgen dafür, dass die Übergabe später nicht zum Streit führt.

Themen im Einzelnen

Schenkung und vorweggenommene Erbfolge

Übergabevertrag, Auflagen, Gegenleistungen, Zusammenspiel mit Testament und Erbvertrag.

 

Nießbrauch, Wohnrecht und Rückforderung

Vorbehaltene Nutzung, Rückforderungsrechte bei Tod, Scheidung oder Veräußerung, Pflegeverpflichtungen.

 

Unternehmensnachfolge

Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag, Versorgung der Übergebenden.

 

Pflichtteil und Ausgleich

Anrechnung, Ausgleichung unter Geschwistern, Pflichtteilsverzicht, Pflichtteilsergänzung.

 

Vermögen im Ausland

Nachfolge mit Bezug zur Schweiz und zu Frankreich, Europäische Erbrechtsverordnung, Rechtswahl.

 

Steuern mit Partnern

Schenkung- und Erbschaftsteuer lösen wir gemeinsam mit unseren Partnern aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, abgestimmt auf die rechtliche Gestaltung.

Fristen, die Sie kennen sollten

 

Pflichtteilsergänzung: Schenkungen zählen zehn Jahre lang mit, jedes Jahr um ein Zehntel weniger. Behält sich der Schenker den Nießbrauch vor, beginnt die Frist in der Regel gar nicht erst.

 

Rückforderung bei Verarmung: Gerät der Schenker in Not, etwa durch Pflegekosten, kann er Geschenke bis zu zehn Jahre nach der Schenkung zurückfordern, oft macht das Sozialamt diesen Anspruch geltend.

 

Anzeige beim Finanzamt: Schenkungen sind binnen drei Monaten anzuzeigen, sofern kein Notar beteiligt war.

 

Wer eine Frist versäumt, verliert oft seine Rechte. Melden Sie sich deshalb früh.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Sie wissen von Anfang an, wie wir vorgehen und womit Sie rechnen können.

1. Anfragen

Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei Fristen vorrangig.

2. Einschätzen

Im Erstgespräch, gern per Video, prüfen wir Ihre Unterlagen, benennen Chancen und Risiken. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

3. Umsetzen

Wir verhandeln, schreiben und vertreten Sie vor Gericht. Als laufende Rechtsabteilung bleiben wir danach Ihr Ansprechpartner.

Häufige Fragen zur Vermögensübertragung

Schenken oder vererben?

Das hängt von Vermögen, Familie und Zielen ab. Eine Schenkung zu Lebzeiten schafft früh Klarheit und nutzt Freibeträge, die alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen. Dafür geben Sie Vermögen aus der Hand, deshalb kommt es auf gute Absicherung an.

 

Kann ich eine übertragene Immobilie weiter nutzen?

Ja. Mit einem Nießbrauch behalten Sie Nutzung und Mieteinnahmen, mit einem Wohnrecht das Recht, selbst dort zu wohnen.

 

Kann ich eine Schenkung zurückfordern?

Vertraglich vereinbarte Rückforderungsrechte greifen etwa bei Veräußerung, Scheidung oder Tod des Beschenkten. Gesetzlich ist eine Rückforderung bei eigener Verarmung und grobem Undank möglich.

 

Kann ich Geld, Schmuck oder Wertgegenstände an Enkel verschenken?

Ja. Eine Schenkung durch Übergabe ist formlos wirksam, ein schriftliches Schenkungsversprechen braucht dagegen den Notar. Für Enkel gilt derzeit ein Freibetrag von 200.000 Euro je Großelternteil alle zehn Jahre. Wertvolles sollten Sie dokumentieren, damit später unter den Erben klar ist, was geschenkt wurde und ob es angerechnet wird. Bei minderjährigen Enkeln sind Besonderheiten zu beachten, etwa wenn die Schenkung mit Auflagen verbunden ist.

 

Beraten Sie auch steuerlich?

Ja, gemeinsam mit unseren Partnern. Für die steuerliche Seite arbeiten wir seit Jahrzehnten mit einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerkanzlei zusammen, gerne auch mit Ihrem eigenen Steuerberater. So sind rechtliche und steuerliche Gestaltung aus einem Guss.

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Je früher, desto mehr Spielraum: Fristen beginnen früher zu laufen und Freibeträge lassen sich mehrfach nutzen. Spätestens vor einem Notartermin sollten Sie den Vertrag prüfen lassen.

 

Was kostet die Beratung?

Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab, bevor Sie sich festlegen.

Ihr Anliegen zur Vermögensübertragung

Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob und wie wir helfen können. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.

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