Landgericht Kiel verurteilt Wirtschaftsinformationsdienst wegen ki-generierter Fehlinformation (29.02.2024)
- PPS
- 30. März
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Urteil Landgericht Kiel (Aktenzeichen: 6 O 151/23), mit besonderem Fokus auf die Rolle der Künstlichen Intelligenz (KI):
Sachverhalt
Parteien: Klägerin ist ein mittelständisches Familienunternehmen, das Wintergärten und Terrassendächer baut und vertreibt. Beklagte betreibt ein Online-Portal für Wirtschaftsinformationen.
Streitpunkt: Die Klägerin verlangt Unterlassung und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten, da die Beklagte fälschlicherweise behauptet hatte, die Klägerin würde wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht.
Entscheidung
Unterlassung: Die Beklagte wird verurteilt, die falsche Behauptung zu unterlassen, dass die Klägerin wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wird.
Kostenersatz: Die Beklagte muss der Klägerin die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen zahlen.
Begründung
Unterlassungsanspruch: Die Klägerin hat einen Anspruch auf Unterlassung gemäß §§ 1004 Abs. 1 S.2 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG, da die falsche Behauptung ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt.
Rolle der KI: Die Beklagte verwendet eine Künstliche Intelligenz (KI), um Wirtschaftsinformationen aus öffentlichen Registern zu analysieren und auf ihrer Website zu veröffentlichen. Die KI hatte fälschlicherweise die Information über die Klägerin generiert, dass sie wegen Vermögenslosigkeit gelöscht würde. Dieser Fehler entstand durch eine fehlerhafte Zuordnung der Daten.
Wiederholungsgefahr: Es besteht eine ernstliche Besorgnis weiterer Störungen, da die Beklagte die falsche Information automatisiert veröffentlicht hat und ähnliche Fehler durch die KI erneut auftreten könnten.
Urteil Landgericht Kiel Az.: 6 O 151/23
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