POHL-SITZLER Rechtsanwälte:
Maklerrecht – Rechtssichere Beratung für Makler und Auftraggeber
Warum das Maklerrecht so wichtig ist
Das Maklerrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Maklern und ihren Auftraggebern. Zentral sind Fragen rund um Maklerverträge, Provisionsansprüche, Rückforderungen oder Informationspflichten. Da Immobiliengeschäfte häufig hohe Werte betreffen, kommt es bei Provisionsstreitigkeiten schnell zu erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen.
Eine klare Vertragsgestaltung und juristische Begleitung schützen vor Konflikten und sichern Ihre Ansprüche.
Unsere Leistungen im Maklerrecht
1. Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen
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Erstellung und Prüfung von individuellen Maklerverträgen
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Beratung zu Alleinaufträgen, qualifizierten Alleinaufträgen oder einfachen Maklerverträgen
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Klare Regelungen zu Provision, Pflichten und Kündigung
2. Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen
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Beratung zu Anspruchsvoraussetzungen (§§ 652 ff. BGB)
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Unterstützung bei Streit über Fälligkeit oder Höhe der Provision
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Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen
3. Rückforderung und Schadensersatz
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Prüfung von Rückforderungsansprüchen bei unwirksamen Verträgen
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Geltendmachung von Schadensersatz bei Pflichtverletzungen
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Beratung bei fehlerhafter Aufklärung oder unterlassener Information
4. Konfliktlösung und Prozessvertretung
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Außergerichtliche Verhandlungen zwischen Maklern und Auftraggebern
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Prozessvertretung bei Provisionsstreitigkeiten
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Erfahrung in komplexen Immobilienprozessen
Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei
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Langjährige Erfahrung im Maklerrecht
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Beratung für beide Seiten: Makler & Auftraggeber
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Strategische Konfliktlösung außergerichtlich oder vor Gericht
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Transparente Kostenstruktur
FAQ zum Maklerrecht
Wann besteht ein Anspruch auf Maklerprovision?
Ein Anspruch entsteht, wenn ein wirksamer Maklervertrag vorliegt, der Makler seine Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat und der Hauptvertrag zustande kommt.
Muss ein Maklervertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Grundsätzlich ist keine Schriftform erforderlich. Bei Immobilienmaklern gilt jedoch seit 2015 die Textform, damit Verbraucher ausreichend geschützt sind.
Kann eine Maklerprovision zurückgefordert werden?
Ja, wenn der Vertrag unwirksam war, Pflichtverletzungen vorliegen oder der Hauptvertrag nicht rechtswirksam zustande gekommen ist.
Welche Pflichten hat ein Makler?
Makler müssen ihre Auftraggeber über alle wesentlichen Umstände informieren und dürfen keine Falschinformationen geben. Bei Pflichtverletzungen droht Schadensersatz.
Wann sollte ein Anwalt im Maklerrecht eingeschaltet werden?
Bereits bei Vertragsgestaltung oder spätestens bei Streit über Provisionsansprüche, Rückforderungen oder Schadensersatz.
Fazit: Ihr verlässlicher Partner im Maklerrecht
Das Maklerrecht ist komplex und wirtschaftlich bedeutsam. Ob Vertragsgestaltung, Provisionsansprüche oder Konfliktlösung – wir vertreten Ihre Interessen entschlossen und rechtssicher.
👉 Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung.
weiterführende links:
🔗 Externer Link: §§ 652 ff. BGB – Maklervertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch
