POHL-SITZLER Rechtsanwälte
Erbbaurecht – Rechtssichere Beratung für Eigentümer und Erbbauberechtigte
Was versteht man unter Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ermöglicht es, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen – ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Grundlage ist ein Erbbaurechtsvertrag, der zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem geschlossen wird. Typisch sind lange Laufzeiten (oft 60 bis 99 Jahre), ein regelmäßig zu zahlender Erbbauzins sowie spezielle Regelungen zum Heimfall.
Da Erbbaurechte wirtschaftlich bedeutend sind, ist eine rechtssichere Vertragsgestaltung und anwaltliche Begleitung besonders wichtig.
Unsere Leistungen im Erbbaurecht
1. Gestaltung und Prüfung von Erbbaurechtsverträgen
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Erstellung und Überprüfung von Verträgen zwischen Eigentümern und Erbbauberechtigten
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Beratung zu Laufzeit, Erbbauzins und Heimfallregelungen
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Sicherstellung transparenter und ausgewogener Vertragsklauseln
2. Beratung zu Erbbauzins und Anpassungsklauseln
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Prüfung und Verhandlung von Erbbauzinsregelungen
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Beratung zu Anpassungen bei wirtschaftlichen Veränderungen
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Unterstützung bei Streit über Erhöhungen oder Senkungen
3. Heimfall und Beendigung von Erbbaurechten
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Beratung zu Heimfallklauseln und Entschädigungen
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Unterstützung bei Vertragsende oder Nichtverlängerung
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Durchsetzung oder Abwehr von Heimfallansprüchen
4. Konfliktlösung und Prozessvertretung
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Außergerichtliche Einigungen zwischen Eigentümern und Erbbauberechtigten
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Prozessvertretung bei Streitigkeiten über Vertragsverletzungen oder Heimfall
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Zusammenarbeit mit Notaren und Sachverständigen
Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei
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Langjährige Erfahrung im Erbbaurecht
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Individuelle Vertragsgestaltung für Eigentümer und Erbbauberechtigte
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Strategische Konfliktlösung mit wirtschaftlichem Blick
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Transparente Beratung – von Vertragsabschluss bis Vertragsende
FAQ zum Erbbaurecht
Was ist der Unterschied zwischen Erbbaurecht und Eigentum?
Beim Erbbaurecht bleibt das Grundstück im Eigentum des Eigentümers. Der Erbbauberechtigte darf es für die Dauer des Vertrags nutzen und bebauen, muss aber einen Erbbauzins zahlen.
Wie lange läuft ein Erbbaurechtsvertrag?
Die Laufzeit beträgt in der Regel 60 bis 99 Jahre. Eine Verlängerung kann vereinbart werden.
Was bedeutet Heimfall im Erbbaurecht?
Der Heimfall regelt, dass das Bauwerk nach Vertragsende an den Grundstückseigentümer zurückfällt – meist gegen Entschädigung.
Kann der Erbbauzins angepasst werden?
Ja, häufig enthalten Verträge Anpassungsklauseln. Diese müssen jedoch rechtlich zulässig und transparent sein.
Wann sollte ein Anwalt im Erbbaurecht eingeschaltet werden?
Bereits vor Vertragsabschluss – um Risiken zu vermeiden. Spätestens aber bei Streit über Erbbauzins, Heimfall oder Vertragsende.
Fazit: Ihr verlässlicher Partner im Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist komplex und von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Ob Vertragsgestaltung, Erbbauzins oder Heimfall – wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei zur Seite und setzen Ihre Interessen entschlossen durch.
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weiterführende links
🔗 Externer Link: Erbbaurechtsgesetz – Gesetze im Internet
