tel +49 761 38782-0
fax +49 761 34098
e-mail kanzlei@pohl-sitzler.de
website www.pohl-sitzler.de
adresse Kartäuserstraße 23, D-79102 Freiburg


Die Kanzlei
wurde im Jahre 1973 von Rechtsanwalt Peter Pohl-Sitzler gegründet und befand sich fast 25 Jahre im „Kornhaus“ am Münsterplatz. Stetige Expansion machte schließlich räumliche Veränderungen notwendig, so dass im Jahre 1996 nach umfangreichen Sanierungs- und Umbauarbeiten das Jugendstilanwesen in der Kartäuserstraße 23 – der heutige Kanzleisitz - bezogen wurde.
Heute arbeiten wir fast ausschließlich digital unter Verwendung aktuellster Anwendungssoftware. Die ständige Aktualisierung unserer IT ermöglicht in vielen Bereichen sehr kurze Bearbeitungszeiten und eine weitestgehende Anpassung an den workflow unserer Mandanten.
Unsere Mandanten
sind überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen mit eigenem Immobilienbestand.Seit fast fünf Jahrzehnten bieten wir eine umfassende Beratung und Betreuung an und können falls erforderlich auf ein großes seit Jahrzehnten gewachsenes Netzwerk von Kollegen zurückgreifen und so hochqualifizierte Empfehlungen aussprechen. So kann gewährleistet werden, dass unsere Mandanten auch in Bereichen, die wir nicht bearbeiten die bestmöglich beraten werden. Für viele Unternehmen bilden wir die ausgelagerte Rechtsabteilung und kümmern uns auch um alltäglich aufkommende Fragen
Wir bieten
eine umfassende rechtliche Beratung und Prozessführung in den Bereichen Bau- und Immobilienrecht, Vertragsrecht und Erbrecht. Darüber hinaus beraten und begleiten Sie bei der - möglichst steuerneutralen - Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation. Last not not least haben wir eine eigene Inkassoabteilung und wissen titulierte Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Abschnitt Tätigkeitsbereiche.

Bau- und Immobilienrecht
Vermögensübertragung / Erbrecht
Beratung und Vertretung im Bau- und Immobilienrecht, darunter:
- privates Baurecht
- Miet- und WEG-Recht
- gewerbliches Mietrecht
- Pachtrecht
- Erbbaurecht
- Maklerrecht
- Kauf- und Werkvertragsrecht
Zu unseren Mandanten zählen sowohl Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmungen, Handwerksbetriebe als auch Hausverwaltungen, Immobilienkäufer und - Verkäufer sowie Vermieter und Mieter bzw. Verpächter und Pächter.
Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind belastend, problematisch und können Familien auf harte Proben stellen. Derartige Auseinandersetzungen nehmen wir Ihnen soweit wie möglich ab. Um solche Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen beraten wir Sie bei der Formulierung von Testamenten, der Errichtung von Stiftungen und der Erstellung von Erbverträgen. Hierbei werden nach Möglichkeit Gestaltungen erarbeitet, die eine steuerneutrale Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation ermöglichen. Da wir keine steuerliche Beratung anbieten, arbeiten wir seit Jahrzehnten mit einer renommierten Steuerberaterkanzlei zusammen bzw. binden je nach Wunsch unserer Mandanten deren Steuerberater in die Gestaltung ein.
Vertragsrecht
Inkasso / Zwangsvollstreckungsrecht
Beratung und Vertretung sowohl aussergerichtlich als auch gerichtlich in Vertragsangelegenheiten, Vertragsprüfungen und Vertragsverhandlungen. Wir sorgen dafür, dass Ihre rechtlichen Interessen gewahrt und durchgesetzt werden.
Vorsorge - (Vollmachten) / Patientenverfügungen
Vorsorgevollmachten und damit einhergebend Patienten- und / oder Betreuungsverfügungen sind Themen, die ständig im Fluss sind. Lassen Sie sich beraten, um die Grundlagen für Ihre Vorstellungen zu legen. Weshalb Vorsorgevollmachten gerade für Unternehmer und Inhaber auch kleiner Betriebe von enormer Wichtigkeit sind erfahren Sie mit diesem Klick.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Aktuelles
Das Urteil des Landgerichts Kiel (Aktenzeichen: 6 O 151/23) vom 29. Februar 2024 behandelt einen Rechtsstreit zwischen einem mittelständischen Familienunternehmen (Klägerin) und einem Betreiber eines Wirtschaftsinformationsportals (Beklagte), das Künstliche Intelligenz (KI) zur Analyse und Darstellung von Wirtschaftsinformationen verwendet. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst: ### Tenor des Urteils 1. **Unterlassung**: Die Beklagte wird verurteilt, die Behauptung zu unterlassen, dass die Klägerin wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht wird. 2. **Rechtsanwaltskosten**: Die Beklagte muss der Klägerin 527 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen zahlen. 3. **Abweisung**: Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. **Kosten**: Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. 5. **Vollstreckbarkeit**: Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500 € vorläufig vollstreckbar. ### Tatbestand - **Klägerin**: Ein Unternehmen, das Wintergärten und Terrassendächer baut und vertreibt. - **Beklagte**: Betreiber eines Portals, das Wirtschaftsinformationen deutscher Firmen bereitstellt und diese durch automatisierte Prozesse analysiert und darstellt. - **Fehlerhafte Information**: Auf der Website der Beklagten wurde fälschlicherweise angegeben, dass die Klägerin wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden soll. Dies beruhte auf einem Zuordnungsfehler. ### Entscheidungsgründe 1. **Unterlassungsanspruch**: Die Klägerin hat einen Anspruch auf Unterlassung gemäß §§ 1004 Abs. 1 S.2 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG, da die falsche Behauptung ihren sozialen Geltungsanspruch und ihre wirtschaftliche Stellung beeinträchtigt. 2. **Rechtswidrigkeit**: Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin ist rechtswidrig, da die falsche Tatsachenbehauptung ihre Kreditwürdigkeit und ihr Ansehen schädigt. 3. **Störerhaftung**: Die Beklagte ist als unmittelbare Störerin anzusehen, da sie die fehlerhafte Information durch ihre automatisierte Software verbreitet hat. 4. **Wiederholungsgefahr**: Es besteht eine ernstliche Besorgnis weiterer Störungen, da die Beklagte die fehlerhafte Information ohne Prüfung veröffentlicht hat. 5. **Rechtsanwaltskosten**: Die Klägerin hat Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten, jedoch nicht auf die Umsatzsteuer, da sie vorsteuerabzugsberechtigt ist. ### Bezug zur Künstlichen Intelligenz - **Automatisierte Prozesse**: Die Beklagte verwendet KI, um Pflichtveröffentlichungen aus verschiedenen Registern zu analysieren und darzustellen. Dies führte zu einem Zuordnungsfehler, der die falsche Information über die Klägerin generierte. - **Fehlerhafte KI-Analyse**: Die KI der Beklagten hat die Informationen falsch zugeordnet, was zu der fehlerhaften Behauptung führte, dass die Klägerin wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden soll. - **Verantwortung der Beklagten**: Trotz der automatisierten Prozesse und der Nutzung von KI bleibt die Beklagte verantwortlich für die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen. ### Fazit Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin hinsichtlich der Unterlassung der falschen Behauptung und der Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Die Beklagte muss sicherstellen, dass solche Fehler in Zukunft vermieden werden, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=NJRE001589976

Kontakt
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