5,0 Sterne
48 Bewertungen auf Google
1973
gegründet am Münsterplatz
DE EN FR 中文
Beratung in vier Sprachen
Bürozeiten
Mo bis Fr 08:30 bis 12:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr
Abends und am Wochenende nach Vereinbarung
Unsere Tätigkeitsfelder in Freiburg
Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge mit eigener Inkassoabteilung, Bau- und Immobilienrecht, Miet- und WEG-Recht, Erbrecht und Vorsorge. Für Unternehmen und Privatpersonen. Die Unterseiten erklären die Einzelheiten.

Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge, Inkasso
Ein Vertrag muss vor der Unterschrift geprüft werden? Der Handwerker liefert nicht wie vereinbart? Rechnungen bleiben unbezahlt?
Wir gestalten und prüfen Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge, bevor Streit entsteht. Offene Forderungen treibt unsere eigene Inkassoabteilung bei, vom Mahnschreiben über den Mahnbescheid bis zur Zwangsvollstreckung.
Bau- und Immobilienrecht
Haus oder Wohnung gekauft und etwas stimmt nicht? Bauvertrag, Baumängel, Erbbauzins, Maklerprovision?
Wir prüfen Kaufverträge, setzen Gewährleistungsrechte bei Baumängeln durch und begleiten Erbbaurechte samt Erbbauzins. Dazu Maklerrecht und Streit um die Provision.
Beim Bauen gestalten und prüfen wir Bauverträge nach BGB und VOB, begleiten Abnahme, Mängelrüge und Nachträge, für Bauherren wie für Bauunternehmen.
Miet-, WEG- und Pachtrecht
Kündigung erhalten oder aussprechen? Gewerberäume vermieten? Streit in der Eigentümergemeinschaft?
Wir vertreten Vermieter und Mieter bei Kündigung, Räumung, Mieterhöhung und Betriebskosten, Gewerbevermieter und Hausverwaltungen bei Gewerbemiete und Pacht, Wohnungseigentümer bei Beschlüssen und Teilungserklärung.
Erbrecht und Vermögensübertragung
Ein Angehöriger ist verstorben? Oder Sie möchten Ihr Vermögen zu Lebzeiten übertragen?
Nach dem Erbfall helfen wir bei Erbschein, Erbengemeinschaft, Pflichtteil und Ausschlagung. Zu Lebzeiten gestalten wir Testament, Erbvertrag und die möglichst steuerneutrale Übertragung auf die nächste Generation.
Vorsorge für Unternehmer
Wenn Sie ausfallen, läuft Ihr Betrieb weiter? Und wer führt ihn nach Ihnen?
Vollmachten und Notfallregelungen für die Geschäftsführung, damit das Unternehmen handlungsfähig bleibt. Dazu das Unternehmertestament, abgestimmt auf Gesellschaftsvertrag und Nachfolge.
Vorsorge für Privatpersonen
Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Und wer erbt, was Sie hinterlassen?
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, damit Sie und Ihre Familie abgesichert sind. Dazu die testamentarische Gestaltung, damit Ihr Nachlass so verteilt wird, wie Sie es wollen.
Ausgelagerte Rechtsabteilung für Unternehmen
Ein fester Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt, statt für jede Frage eine neue Kanzlei zu suchen. So arbeiten wir für viele Betriebe in der Region.
Alltagsfragen
Kurze Fragen zu Verträgen, Mahnungen oder Mietsachen beantworten wir, ohne dass daraus gleich ein eigenes Mandat werden muss.
An Ihren Ablauf angepasst
Kurze Bearbeitungszeiten und eine weitgehende Anpassung an den Arbeitsablauf Ihres Unternehmens, nahezu vollständig digital.
Vertragsprüfung digital
Sie senden den Vertrag per E-Mail, wir prüfen ihn und melden uns mit Anmerkungen. Videobesprechung auf Wunsch.
Vorsorge für die Geschäftsführung
Wer handelt, wenn Sie ausfallen? Wir regeln Vertretung und Vollmachten, abgestimmt auf Gesellschaftsvertrag, Bank und Register.
Forderungsmanagement
Mahnschreiben, Mahnbescheid, Vollstreckung: eigene Inkassoabteilung in der Kanzlei, laufend statt fallweise.
Netzwerk
Wo wir selbst nicht tätig sind, sprechen wir eine qualifizierte Empfehlung aus einem über Jahrzehnte gewachsenen Netzwerk aus.

1973 Gründung am Münsterplatz
1996 Umzug in die Kartäuserstraße 23
Bald Auch in Singapur vertreten
Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg seit 1973. Recht smart.
POHL-SITZLER ist eine inhabergeführte Kanzlei in zweiter Generation, mit Sitz in der Kartäuserstraße 23 in Freiburg im Breisgau. Seit 1973 begleiten wir Unternehmen aus der Region, viele davon über Jahrzehnte, ebenso Familien, Eigentümer und Erben.
Wir kennen die regionalen Besonderheiten und vertreten unsere Mandanten vor Ort mit fundierter Kenntnis der lokalen Strukturen, Gerichte und Behörden.
Persönlich
Sie sprechen direkt mit dem Anwalt, der Ihre Sache bearbeitet. Termine abends, am Wochenende, bei Ihnen im Unternehmen oder zu Hause sind nach Absprache möglich.
Digital
Auf Wunsch läuft die gesamte Bearbeitung digital, bis hin zur Online-Verhandlung vor Gericht, soweit das Gericht sie zulässt.
International
Aus Freiburg heraus begleiten wir Mandanten auch bei rechtlichen Themen in Frankreich. Für Mandanten aus Asien ist ein Mitarbeiter gebürtig aus Singapur im Team, der Sprache und Kulturunterschiede ausgleicht.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Sie wissen von Anfang an, wie wir vorgehen und womit Sie rechnen können.
1. Anfragen
Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei Fristen vorrangig.
2. Einschätzen
Im Erstgespräch, gern per Video, prüfen wir Ihre Unterlagen, benennen Chancen und Risiken. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
3. Umsetzen
Wir verhandeln, schreiben und vertreten Sie vor Gericht. Als laufende Rechtsabteilung bleiben wir danach Ihr Ansprechpartner.
48 Bewertungen auf Google, im Schnitt 5,0 Sterne
Hinweis nach § 5b Abs. 3 UWG: Die angezeigten Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil. Wir prüfen nicht, ob sie von Personen stammen, die unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Kontakt zur Kanzlei in Freiburg
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Die Kosten klären wir im Vorfeld mit Ihnen ab. Läuft eine Frist, nennen Sie das Datum bitte gleich in Ihrer Nachricht.
Telefon +49 761 387 82-0
Fax +49 761 340 98
E-Mail kanzlei@pohl-sitzler.de
Kartäuserstraße 23, D-79102 Freiburg i. Br.
Bürozeiten Mo bis Fr, 08:30-12:30 und 13:30-17:30 Uhr, abends und am Wochenende nach Vereinbarung
Was jetzt passiert
1. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
2. Ein Anwalt sieht Ihre Anfrage durch und sagt Ihnen zeitnah, ob wir helfen können, bei einer Frist vorrangig.
3. Wenn ja, vereinbaren wir ein Erstgespräch und klären Ihre Lage. Die Kosten besprechen wir vorab mit Ihnen, bevor Sie sich festlegen.

