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Bundespatentgericht weist Patentanmeldung ab, weil Künstlicher Intelligenz keine "Erfinderehre" zukommt (11.11.2021)

  • PPS
  • 30. März
  • 2 Min. Lesezeit

Beschluss des Bundespatentgerichts (Aktenzeichen: 11 W (pat) 5/21), mit besonderem Fokus auf die Rolle der Künstlichen Intelligenz:

Sachverhalt

  • Parteien: Der Beschwerdeführer ist eine natürliche Person, die eine Patentanmeldung für einen Lebensmittelbehälter eingereicht hat. Die Erfinderbenennung gibt an, dass die Erfindung von einer Künstlichen Intelligenz (KI) erzeugt wurde.

  • Streitpunkt: Der Beschwerdeführer fordert, dass die KI als Erfinder anerkannt wird, da sie die Erfindung autonom generiert hat.

Entscheidung

  • Erfinderbenennung: Das Gericht entschied, dass Erfinder im Sinne von § 37 Abs. 1 PatG nur eine natürliche Person sein kann. Eine KI kann nicht als Erfinder benannt werden.

  • Teilweise Erfolg der Beschwerde: Der Beschluss der Prüfungsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) wurde teilweise aufgehoben und die Sache zur weiteren Prüfung zurückverwiesen.

Begründung

  1. Erfinderbenennung:

    • Natürliche Person: Nach § 37 Abs. 1 PatG und § 7 PatV kann nur eine natürliche Person als Erfinder benannt werden. Dies schließt Maschinen oder KI aus.

    • Erfinderehre: Die Regelung zielt darauf ab, die „Erfinderehre“ zu würdigen, die einer KI nicht zukommt.

  2. Rechtsfortbildung:

    • Keine Gesetzeslücke: Es besteht kein Raum für eine richterliche Rechtsfortbildung, um KI als Erfinder zu benennen, da keine Gesetzeslücke vorliegt.

  3. Teilweise Anerkennung der Erfinderbenennung:

    • Formgerechte Einreichung: Die Erfinderbenennung, die den Beschwerdeführer als Erfinder nennt und die KI als unterstützendes System erwähnt, wurde als frist- und formgerecht anerkannt.

Rolle der Künstlichen Intelligenz (KI)

  • Erfindung durch KI: Der Beschwerdeführer argumentierte, dass die KI die Erfindung autonom generiert hat und daher als Erfinder anerkannt werden sollte.

  • Rechtslage: Das Gericht stellte klar, dass nach der aktuellen Rechtslage nur natürliche Personen als Erfinder benannt werden können, unabhängig davon, ob die Erfindung durch eine KI generiert wurde.


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